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Kategorie: News und Aktuelles zum Thema Personenschäden

Die Geldentwertung muss bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden

Über diesen Fall, der auch schon beim Bundesgerichtshof gewesen ist, haben wir ausführlich berichtet, nämlich hier: Höchstes Schmerzensgeld nach Fahrradunfall auf einem mit Stacheldraht gesperrten Feldweg Fahrradfahrer fuhr in Stacheldrahtzaun – querschnittsgelähmt! Es geht um einen Fahrradfahrer, der auf einem Waldgrundstück in einen Stacheldrahtzaun gefahren und dabei außerordentlich schwer verletzt

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Über den Einsatz einer neuartigen Bandscheibenprothese muss in ganz besonderem Maße aufgeklärt werden

In diesem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ging es darum, dass dem Patienten eine neuartige Bandscheibenprothese eingesetzt worden ist, die vollständig aus Kunststoff bestand. Darüber, dass die Prothese neuartig und damit nicht erprobt war, ist der Patient nicht aufgeklärt worden. Es traten Probleme auf, sodass die Prothese entfernt und ersetzt werden

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Spätere Schmerzensgelderhöhung ist nur mit vorangegangener Teilschmerzensgeldklage möglich

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte folgenden Fall zu entscheiden:der Ehemann der Geschädigten wurde von einem Pkw überrollt und starb. Sie erkrankte daraufhin psychisch. Während der jahrelangen Behandlung erhielt sie vom Gericht einen geringen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 5000 € zugesprochen. Sodann stellte sich im Laufe weiterer Jahre heraus, dass sich die

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Aufklärungsfehler

Das Abraten von schulmedizinischen Eingriffen bei Brustkrebs ist ein grober Behandlungsfehler

Dieser Fall ist außerordentlich traurig, weil die Patientin bei einer Behandlung gemäß den (schulmedizinischen) Facharztstandards vermutlich überlebt hätte. Aufgrund des unverständlichen Verhaltens der Ärztin mussten nun die Erben, der Ehemann und die noch minderjährigen Kinder, vor Gericht klagen. Das ist möglich, denn Schmerzensgeld ist vererblich. Brustkrebs nicht gemäß Schulmedizin behandelt!

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Arztbrief

Ein Arztbrief kann eine Pflicht der Patientin zur Nachforschung hinsichtlich eines Behandlungsfehlerverdachts auslösen

Dieser Fall zeigt sehr anschaulich eine Verjährungsfalle: Die Verjährung in Arzthaftungssachen beträgt 30 Jahre (Höchstfrist). Danach kann kein Anspruch mehr geltend gemacht werden. Die kürzere Frist der Regelverjährung (drei Jahre) wird innerhalb dieser 30 Jahre in Gang gesetzt, wenn die Kenntnis des Patienten im Großen und Ganzen von einer Behandlung

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Haftung der Rettungsleitdienststelle
Aufklärung

Verdächtige (unglaubwürdige) Einträge im Geburtsprotokoll zur Aufklärung der Eltern zur Schnittentbindung

In diesem Geburtsschadensfall ging es um Folgendes: die übergewichtige Mutter hatte schon zwei Mädchen mit einem Geburtsgewicht im oberen Bereich geboren. Bei beiden Schwangerschaften hatte eine Schwangerschaftsdiabetes vorgelegen. Nunmehr war sie erneut – diesmal mit einem Jungen – schwanger. Gegen Ende der Schwangerschaft ergab sich ein erwartetes Geburtsgewicht von über

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Die Höhe des Schmerzensgeldes wird zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bemessen

Ausgangssituation: Die Klägerin war durch Behandlungsfehler bei der Geburt außerordentlich schwer geschädigt worden. Sie ist vollständig inkontinent und muss mit einer Sonde ernährt werden. Sie ist hochgradig sehbehindert und hörbehindert. In diesem Fall streiten die Parteien insbesondere um ganz erhebliche Pflegekosten und um den immateriellen Ersatz (Schmerzensgeld). Die Eltern der

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