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Hüftoperationen

Hüftoperationen

Hüft­operationen sind risiko­reich und oft unnötig

Hüftoperationen

Das Hüftgelenk ist nach dem Kniegelenk das zweitgrößte Gelenk des menschlichen Körpers. Da es als Kugelgelenk bei sehr vielen Bewegungen des Körpers beteiligt ist, kommt es in diesem Gelenk besonders häufig zu Verschleiß.

Gemessen an der Bevölkerungszahl weltweit werden in Deutschland die meisten künstlichen Gelenke implantiert. Jedes Jahr werden etwa 200.000 Hüftprothesen eingesetzt, meist Hüft-TEP = Total-Endo-Prothese.

Eine Hüftoperation mit Implantation einer Prothese ist unumkehrbar.

Prothesen halten nicht ein ganzes Leben, sie können sich beispielsweise lockern. Bei jungen Patienten muss die Hüfte dann mehrmals ausgetauscht werden. Wechseloperationen bergen Risiken, weil das Ergebnis der Revisionsoperation häufig zu schlechteren Ergebnissen führt, als die primäre Operation. Auch ist die Standzeit der zweiten Prothese nicht so lang, wie die der ersten. Das kann im ungünstigsten Fall bedeuten, dass ein Patient im Alter keine neue Hüfte mehr bekommen kann und auf einen Rollstuhl angewiesen ist.

Schon bei dem ersten Austausch des Hüftgelenks können Probleme auftreten. So passiert es häufig, dass die Pfanne (beim Hüftgelenk liegt der Hüftkopf in der Hüftpfanne) nicht korrekt, zumeist zu steil eingestellt wird. Dann kann der Kopf aus der Pfanne rutschen. Auch das Abriebproblem der künstlichen Materialien, aus denen eine Hüfte besteht (Metall, Kunststoff, Keramik) kann dadurch verstärkt werden, sodass es notwendig sein kann, die Hüfte vorzeitig auszutauschen. Bei künstlichen Hüften aus Metall kann es zu Schwermetallvergiftungen (Metallionenvergiftung) kommen, weil sich durch den Abrieb etwa Kobalt oder Nickel aus dem Kunstgelenk löst, was für Patienten mit großen gesundheitlichen Beeinträchtigungen verbunden sein kann. Auch Nervenschädigungen und darauf beruhende Lähmungen mit Taubheitsgefühl und chronischen Schmerzen sind möglich und können bleibender Natur (irreversibel) sein. Dadurch wird die Lebensführung eines Patienten in erheblichem Maße beeinträchtigt.

Eine Hüftoperation ist nicht billig. Der Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks kostet etwa 8000 € und ist rasch erledigt. Es gibt sehr viel mehr Operationen in deutschen Krankenhäusern, als in anderen europäischen Industrieländern. Erklärbar ist das durch die finanziellen Anreize, da Operationen sehr viel höher vergütet werden, als konservative (nicht operative) Maßnahmen.

Experten sagen, dass sehr viele Hüftoperationen unnötig sind. Der Verschleiß am Hüftgelenk lässt sich oft (selbstverständlich nicht immer) mit konservativen Maßnahmen, wie Medikamenten (Schmerzmedikamente und Entzündungshemmer), Spazierengehen, Radfahren, Schwimmen, Gymnastik und Reduzierung des Gewichts bekämpfen. Empfohlen werden auch: Krafttraining, Tanzen und Golf.

Auch mit intensiven physiotherapeutischen Maßnahmen lassen sich Operationen oft vermeiden. Ein Gewinn ist es aber schon, wenn sich eine Operation hinauszögern lässt, da die Standzeit künstlicher Gelenke begrenzt ist.

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Über all dies ist der Patient vor einer Operation in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch von einem Arzt (das muss nicht der Operateur sein) aufzuklären. Ihm ist dann im Großen und Ganzen darzustellen, welche Risiken eine Operation birgt. Auch muss der Arzt im Fall von Hüftoperationen darstellen, ob die konservativen Behandlungsmöglichkeiten vollkommen ausgeschöpft sind oder ob der Patient auch ohne Operation gegen seine Behandlung ankämpfen kann. Dies insbesondere, weil die Hüftoperationen unumkehrbar sind und in den meisten Fällen zu Folgeoperationen führen (Austausch der künstlichen Hüfte in der Zukunft).

Bei schweren gesundheitlichen Schäden aufgrund eines Behandlungsfehlers, mangelhafter Aufklärung oder eines Verkehrsunfalls stehen dem Geschädigten zum Ausgleich seiner Lebensbeeinträchtigungen ein Schmerzensgeld (immaterieller Schadensersatz), der Ersatz des Mehrbedarfsschaden (vermehrte Bedürfnisse) und die Erstattung des Verdienstausfalls zu. Überdies ist der Ausfall in der Haushaltsführung in Geld auszugleichen.

Ein gesundheitlicher Schaden an der Hüfte zieht auch die Einschränkung der Tätigkeit im Haushalt nach sich. Der Haushaltsführungsschaden muss zwar individuell berechnet werden, jedoch gehen die Fachleute als Schätzungsgrundlage in Tabellenwerken davon aus, dass der Geschädigte bei einer Implantation einer Hüftprothese guter, schmerzfreier Funktion schon mit 13 Prozent in seiner Haushaltsführung eingeschränkt ist; bei schmerzhafter Bewegungseinschränkungen sind das 28 Prozent. Eine Hüftgelenksversteifung in Funktionsstellung zieht einen Haushaltsführungsschaden in Höhe von 22 Prozent nach sich. Eine Hüftgelenksresektion mit schmerzhafter Funktionsstörung wird mit 68 Prozent beziffert. Konkret heißt das: die Einschränkungen beim Einkauf, beim Bügeln, beim Waschen und Kochen usw. sind groß.

Beispielberechnung für Hausarbeit und Haushaltsführungsschaden 

 In einem mittleren 2-Personenhaushalt werden fast 200 Stunden im Monat für Hausarbeit aufgewendet, davon entfallen statistisch 118 Stunden auf die Frau. Wenn davon 68 Prozent nicht mehr ausgeführt werden können, bedeutet das einen Verlust von 80 Stunden im Monat. Viele Gerichte beziffern den Haushaltsführungsschaden mit einem Stundenlohn von zehn Euro netto. Das wären pro Monat 800,- €.

Nimmt man an, dass eine durch beispielsweise einen Verkehrsunfall schwer an der Hälfte geschädigte Hausfrau erst 35 Jahre alt ist, so hätte sie statistisch noch 48,4 Jahre zu leben. Das sind 581 Monate, so das sich lebenslang die Summe von 464.640 € ergibt. Nur wenn man in dieser Weise in die Zukunft rechnet, kann man die wirkliche Schwere und damit auch die wirkliche Höhe des Schadens überschlagen.

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