Kategorie: News und Aktuelles zum Thema Personenschäden

Angehörigenschmerzensgeld

Nach Motorradunfall Angehörigenschmerzensgeld für Ehefrau, Kinder und Bruder

Der Ehemann und Vater von vier Kindern verstarb bei einem Verkehrsunfall (Motorradunfall). Neben der Witwe und den Kindern hinterließ der Verstorbene neben sechs Geschwistern auch noch einen Lieblingsbruder, der den Unfall hautnah miterlebt hatte. Auch Hinterbliebene können für das seelische Leid entschädigt werden Nach § 844 Abs. 3 BGB muss

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Abfindungsvergleich

Der Verzicht auf Ansprüche Dritter nach Verkehrsunfall oder Behandlungsfehler kann eigenes Geld kosten

Das ist eine Haftungsfalle für Rechtsanwälte: verzichtet ein privat krankenversicherter Geschädigter bei einem Vergleichsschluss auf Ansprüche Dritter, nämlich auch auf die Ansprüche seiner privaten Krankenversicherung (PKV), so muss die Krankenversicherung für Folgeheilbehandlungen der Gesundheitsschäden aus dem Verkehrsunfall nicht mehr aufkommen. Der aufgrund eines Verkehrsunfalls Geschädigte war privat krankenversichert. Seine private

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Erste-Hilfe-Maßnahmen

Haftung für das Unterlassen von Erster Hilfe durch Sportlehrer

Unterlässt es ein Sportlehrer bei einem Unglücksfall während des Sportunterrichts seinem Schüler mit Erste-Hilfe-Maßnahmen Beistand zu leisten, kommt eine Haftung in Betracht. Ist in dem Unterlassen ein grober Fehler zu sehen, zieht dies zwar eine Haftung nach sich, jedoch keine Beweislastumkehr wie im Falle eines groben Behandlungsfehlers, den ein Arzt

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Haushaltsführungsschaden

Schmerzensgeldes ist taggenau zu berechnen

„Schmerzensgeld ist taggenau zu berechnen“, so lautet der Leitsatz der Sentenz des Landgerichts Frankfurt vom 17.7.2019 – 2-24 O 246 /16. Der Ansatz, Schmerzensgeld taggenau zu berechnen, ist relativ neu. Entwickelt haben diesen Rechtsgedanken die Fachanwälte für Verkehrsrecht und Spezialisten für Personenschadensrecht Cordula und Michel Schah Sedi, sowie Professor Dr.

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Uneingeschränkte Ersatzpflicht für Zukunftsschäden
Abfindungsvergleich

Uneingeschränkte Ersatzpflicht für Zukunftsschäden

Einen durch einen Verkehrsunfall oder einen Behandlungsfehler Geschädigter hat Anspruch auf Ersatz seiner zukünftigen Schäden. Es besteht aber die Gefahr, dass Verjährung eintritt und solche Schäden nicht mehr geltend gemacht werden können. Das gilt es zu verhindern. Zu diesem Zwecke muss der Haftpflichtversicherer den Anspruch entweder in einer Weise anerkennen

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Ablehnung des gerichtlichen Sachverständigen
Neutralitätspflicht

Ablehnung des gerichtlichen Sachverständigen

Die Parteien stritten vor dem Landgericht Arnsberg über die Folgen eines Verkehrsunfalls aus dem Jahre 2011. Im Jahre 2018 ging es dann nur noch um die Höhe des zu leistenden Schmerzensgeldes und des Haushaltsführungsschadens. Es waren schon Teilzahlungen geflossen. Auch lagen schon mehrere Sachverständigengutachten vor. Die Haftung dem Grunde nach

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Auch höchste Pflegekosten müssen übernommen werden
Feststellungsantrag

Auch höchste Pflegekosten müssen übernommen werden

Die Geschädigte ist nach einem Verkehrsunfall aufgrund ihrer Verletzungen schwerstgeschädigt (Hirnschäden). Dies verursacht außerordentlich hohe Pflegekosten. Für das Jahr 2014 waren dies, wie man der Entscheidung entnehmen kann, etwa 170.000 €. Der Verkehrsunfall liegt 15 Jahre zurück. Wenn man die Pflegekosten der Vergangenheit überschlägt ergeben sich 2.100.000 Euro. Die Geschädigte

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Eine erneute Feststellungsklage nach Feststellungsurteil ist zulässig
Behandlungsfehler

Eine erneute Feststellungsklage nach Feststellungsurteil ist zulässig

Ansprüche von Geschädigten können verjähren. Ein verjährter Anspruch kann nicht mehr mit Erfolg vor Gericht geltend gemacht werden. Das passiert leider gar nicht so selten. Ein Gerichtsurteil oder ein mit dem Versicherer auszuhandelndes „titelersetzendes“ Anerkenntnis entfaltet für 30 Jahre Rechtskraft und verhindert genau wie ein Gerichtsurteil den Eintritt der Verjährung.

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Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes muss der Vorsatz des Täters berücksichtigt werden
Schmerzensgeld

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes muss der Vorsatz des Täters berücksichtigt werden

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes in Straßenverkehrsunfallsachen ist ein durch den Unfallhergang belegtes grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers grundsätzlich als erhöhender Faktor für die Schmerzensgeldbemessung zu berücksichtigen (OLG Saarbrücken vom 26.02.15, Az: 4 U 26/14). An diesem vom Gericht aufgearbeiteten Autounfall ist folgendes bemerkenswert: Von den beiden kollidierten PKW traf

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Haftung der Rettungsleitdienststelle
grober Behandlungsfehler

Haftung der Rettungsleitdienststelle

KG, Beschluss vom 29.03.2017 – 20 U 147/16: Die Grundsätze des Beweislastumkehr aufgrund eines groben Behandlungsfehlers in der Arzthaftung sind auf die Tätigkeit einer Rettungsdienstleitstelle anwendbar, mehr In zwei Beschlüssen, nämlich einem Hinweisbeschluss zur offensichtlichen Aussichtslosigkeit der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts und dem dann zurückweisenden (ausführenden) Beschluss hat

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