Schadensersatz wegen eines Sturzereignisses unter Narkose im Aufwachraum
Nach einer Knieoperation wurde der Kläger in den Aufwachraum verbracht. Dort stürzte er mangels Bettgitter aus dem Bett und prallte mit dem Kopf auf den Fußboden. Er erlitt schwerste Schäden, da sich eine Querschnittlähmung einstellt aufgrund der Verletzung des Rückenmarks. Die Folgeschäden und Lebensbeeinträchtigungen sind immens: neben kognitiven Funktionseinschränkungen (Denkstörungen)