Drucken
Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Ein Anwaltswechsel kann sich lohnen und ist zu jeder Zeit möglich!

Schauen Sie sich unser Erklärvideo zum Anwaltswechsel an!

In dem Erklärvideo erfahren Sie, warum sich das Wechseln des Anwalts durchaus lohnen kann:

  • Vorteile durch den Wechsel auf spezialisierte Fachanwälte für Personenschäden,
  • Klärung der Frage, ob Mehrkosten entstehen können.
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Anwaltswechsel kommen häufig vor, so wie Arztwechsel auch, z.B. weil …

Ihr aktueller Anwalt NICHT spezialisiert ist, also KEIN Fachanwalt für Personenschäden ist:

Der Erfolg der anwaltlichen Vertretung liegt u.a. in der Spezialisierung. So ist es empfehlenswert von einem Anwalt der ohne Spezialisierung Fälle bearbeitet, zu einem Fachanwalt MIT Spezialisierung zu wechseln.

Sie Ihrem Anwalt nicht vertrauen oder er ist Ihnen unsympathisch:

Erfolg liegt auch im Vertrauen und der beiderseitigen Sympathie. Beides ist notwendig – mit einem Schuss Geduld. Ansonsten funktioniert die Mandant-Anwalts-Beziehung nicht. 

Wie kann der Anwaltswechsel konkret ablaufen?

Schritt 1

Sie kontaktieren uns

– über unser Kontaktformular / per E-Mail oder

– telefonisch gebührenfrei unter 0800 000 5574

Schritt 1

Schritt 2

Wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung

Wir dürfen uns Ihren Fall ansehen,  geben Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls und und beraten Sie vor einem Anwaltswechsel. Das ist erlaubt. Tätig werden dürfen wir erst nach der Kündigung des alten Anwalts.

Schritt 2

Schritt 3

Sie kündigen Ihren Anwalt

wenn Sie den Eindruck haben, dass wir Ihren Fall kompetenter bearbeiten können, weil wir alle Ihre Fragen beantworten konnten. Und wenn Sie das Gefühl haben, bei uns besser aufgehoben zu sein, und mit uns als Fachanwälten Ihre Chance auf eine baldige und angemessene Abfindung erhöhen zu können. Sie kündigen am besten per Einschreiben.

Schritt 3

Schritt 4

Sie beauftragen uns der Wahrnehmung Ihrer Interessen

und erteilen uns Vollmacht. Sie stellen uns ggf. vorab vorhandene Unterlagen zur Verfügung, also die Akte, damit wir für Sie tätig werden können. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, reicht es aus, wenn Sie uns die Unterlagen zum ersten Termin mitbringen. 

Alternativ fordern wir die Akte bei Ihrem bisherigen Anwalt an.

Schritt 4

Schritt 5

Persönliches Treffen

Wir treffen uns und gehen mit Ihnen persönlich Ihren Fall durch. Bei Schwerstverletzungen (Personengroßschäden) bieten wir an, Sie vor Ort zu besuchen, um  Ihre Situation gründlich aufzunehmen und ggf. auch Fotos zu fertigen. Fotos beeindrucken Versicherer und Gerichte.

Schritt 5

Schritt 6

Nachbereitung unseres Gesprächs

Nach unserem Gespräch bearbeiten wir (Herr Dr. Dr. Wambach und Herr Walter) Ihren Fall nach dem 4-Augen-Prinzip. Damit stellen wir sicher, dass wir keinen Punkt übersehen und die beste Taktik einschlagen.

Sie profitieren also von der Erfahrung zweier auf Schmerzensgeld und Schadensersatz spezialisierter Fachanwälte.

Schritt 6

Schritt 7

Wir werden für Sie tätig!

Wir treten in Kontakt mit dem Versicherer des Arztes oder des Autofahrers und entwerfen dann unser Anspruchsschreiben. Da wir das gründlicher angehen, als die meisten anderen Anwälte dauert es auch etwas länger. Dafür erhalten Sie dann Endfassung zur Korrektur, so dass in unserer Kanzlei dieser Schriftsatz versendet wird, ohne dass Sie ihn vorher gesehen haben und ihre Korrekturen berücksichtigt worden sind. Übrigens halten wir Sie immer auf dem Laufenden.

Schritt 7

Wir handeln für Sie den maximalen Schmerzensgeldbetrag aus und lassen uns nicht abwimmeln!

Entstehen Mehrkosten beim Anwaltswechsel?

Wie viel Kosten beim Anwaltswechsel entstehen, kann man allgemein nicht sagen.

Hier kommt es wirklich auf den Einzelfall an.

Beginnt ein neuer Verfahrensabschnitt, beispielweise die Berufung vom Landgericht zum Oberlandesgericht, dann fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Es kann sein, dass nur wenige weitere Kosten entstehen oder aber, dass tatsächlich ein höherer Betrag anfällt.

Hierbei kommt es auch entscheidend darauf, an, was der vorherige Rechtsanwalt abgerechnet hat oder abrechnen wird.

Aber selbst dann, wenn der Anwaltswechsel höhere Kosten verursacht, kommt das Geld vielfach wieder herein, weil spezialisierte Anwälte sehr viel höhere Beträge aushandeln.

Dem Geschädigten verbleibt oft ein riesiges Plus!

Nach oben scrollen
Call Now Button