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Schmerzensgeldtabelle Knie

Tabellen nach Verletzungen:

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Tabellenlegende

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Schmerzensgeldtabellen – Bereinigung und Berechnungsgrundlagen

Knie

Das Kniegelenk des Menschen ist sehr leistungsfähig. Es ist aber ein außerordentlich kompliziertes Gelenk, weil es aus vielen verschiedenen Teilen (Kniescheibe, Menisken, Bänder etc.) besteht. Außerdem ist es beim Menschen das am häufigsten verletzte Gelenk.

Verletzungen am Knie heilen schwerer, als es bei anderen Gelenken der Fall ist. Das Knie neigt auch zum Verschleiß (Arthrose), besonders bei O-Beinen oder X-Beinen. Wenn die Schmerzen durch den Verschleiß unerträglich werden, helfen Operationen im Inneren des Knies nichts mehr. Es muss gegen eine Prothese ausgetauscht werden.
Das birgt Risiken: Muliresistente Keime, Nervenschäden bei der Operation; nach der Operation: Lockerungen, Fehlstellungen der Prothese, Abriebprobleme, Zerreißung der Bänder. Die meisten dieser Schäden sind Dauerschäden und führen wiederum zu Folgeschäden.

Eine Knieoperation darf erst erfolgen, wenn alle konservativen (nichtoperativen) Behandlungsmöglichkeiten (Physiotherapie, Radfahren, Schmerzmittel etc.) ausgeschöpft sind. Und auch dann muss der Arzt den Patienten über die in Frage kommenden Risiken aufklären, damit dieser sich in Ausübung seines Selbstbestimmungsrechts für oder gegen einen solchen schwerwiegenden und unumkehrbaren Eingriff entscheiden kann.
Die Schmerzensgeldbeträge im Bereich des Knies liegen zwischen 5.000,- Euro und knapp über 100.000,- Euro.

Dauerschäden (Kompartmentsyndrom)

Opfer: 51-jähriger Unternehmer
Grund: Durchtrennung der Kniearterie

Arzthaftung: die Durchtrennung der Kniearterie führte zu massiven Einblutungen, die Dauerschäden hervorriefen (Kompartmentsyndrom). Es folgten langwierige Heilbehandlungen mit mehreren Operationen und Revisionsoperationen. Es verblieben dauerhafte Lebensbeeinträchtigungen: bleibende Gehbehinderung, Spitzfußstellung und die Belastungsminderung des rechten Beins. Der 51-jährige Unternehmer musste seinen Beruf aufgeben.

Weiterführende  Informationen

Betrag*1

113.000 €

Fundstelle:
LG Darmstadt, Urteil vom 4.3.2010 – 3 O 420/08

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