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Ärztepfusch bei Kreuzbeinfraktur

Ärztepfusch bei Kreuzbeinfraktur

Die Klägerin fiel auf ihr Gesäß. Sie begab sich daraufhin wegen der anhaltenden Schmerzen erst in ambulante Behandlung, dort wurde keine bildgebende Untersuchung durchgeführt, stattdessen acht Infiltrationen.

Sodann begab sie sich in ein Krankenhaus. Die dortige Röntgenuntersuchung verlief ergebnislos. Daraufhin begab sie sich in ein Institut, das ein MRT durchführte und fünf Injektionen mit Kortison verabreichte. In der Folge verstärkten sich die Schmerzen und es stellte sich heraus, dass die Klägerin einen Beckenbruch im Bereich des Kreuzbeins erlitten und sich mit einem multiresitenten Keim infiziert hatte. Während der Behandlung schwebte sie zeitweilig in Lebensgefahr, musste zwei Mal wiederbelebt und mehrfach operiert werden.

Der medizinische Sachverständige führte aus, dass es grob fehlerhaft gewesen sei, keine ausreichende bildgebende Befundung durchzuführen (grober Befunderhebungsfehler). Außerdem hafte auch das Institut, welches das MRT angefertigt hatte, weil dieses diagnosefehlerhaft ausgewertet worden sei. Laut Sachverständigen sei der Frakturspalt zu sehen gewesen. Es sei absolut kontraindiziert gewesen, Kortisoninjektionen durchzuführen, weil diese die Immunabwehr schwächten und die Gefahr einer Infektion vergrößerten.

Das Gericht hat der Klägerin ein Schmerzensgeld von 100.000,- Euro zugesprochen. Es hat dabei berücksichtigt, dass die Klägerin mehr als acht Monate im Krankenhaus zubringen musste. Sie erlitt Multiorganversagen mit Versagen der Leber, der Niere und der Lunge. Sie musste künstlich beatmet werden und über einen langen Zeitraum mit Antibiotika behandelt werden. Sie musste mehrfach operiert werden, wodurch schmerzende Narben entstanden sind. Sie ist geschwächt und leidet unter Mobilisations- und Bewegungseinschränkungen.

Kurzum: Sie wird ihr ganzes weiteres Leben lang unter Dauerschäden leiden. Das Schmerzensgeld wird nicht nur für die Schmerzen selbst zugesprochen, sondern an der Spitze der für die Schmerzensgeldbemessung maßgeblichen Gesichtspunkte stehen die durch die Verletzungen hervorgerufenen Lebensbeeinträchtigungen.

Es lässt sich dem Urteil nicht entnehmen, ob das geschehen ist.  Dass dieser Gesichtspunkt nicht erwähnt worden ist, spricht dagegen. Das Urteil nimmt in den Randnummern 77 bis 80 ausschließlich Bezug auf Gesundheitsbeeinträchtigungen; Lebensbeeinträchtigungen werden nicht erwähnt.

Die Lebensbeeinträchtigungen müssen immer ganz sauber herausgearbeitet werden, damit ein Gericht ein möglichst hohes Schmerzensgeld zuspricht.

„Zu denken ist hier vornehmlich an die Aufgabe der Hobbys, Sport, Autofahren, Verlust von Familie und Freundeskreis, Entstellung durch Narben, Einschränkung des Sexuallebens, Verlust des Berufs, dauerhafte Einnahme von Medikamenten mit Nebenwirkungen, sowie psychische Beeinträchtigungen, wie etwa Depressionen oder der Verlust der Lebensfreude“, sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Lovis Wambach.

Die vollständige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 04.13.2015 – 26 U 33/14 können Sie hier als PDF (226 KB) hier herunterladen:

OLG Hamm, Urteil vom 04.12.2015 – 26 U 33/14

Schmerzensgeldbemessung vornehmlich auf die Lebensbeeinträchtigungen ankommt, haben wir auf unserer Homepage diese Frage ganz ausführlich herausgearbeitet:

Schmerzensgeld und Lebensbeeinträchtigungen

Da wir Schmerzensgeldspezialisten sind, haben wir für Sie die wichtigsten 70 Fragen zum Schmerzensgeld beantwortet. Dabei geht es beispielsweise um die Berechnung des Schmerzensgeldes, auch die taggenaue oder jährliche Berechnung, um die Berücksichtigung der Geldentwertung bei der Schmerzensgeldbemessung (zu diesem Problem siehe auch den ausführlichen Beitrag zur Inflation und Schmerzensgeld), Schmerzensgeld im Falle von Geburtsschäden und Hirnschädigungen, sowie die Anrechenbarkeit von Schmerzensgeld auf staatliche Leistungen und schließlich das Problem der Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen:

Antworten auf alle Fragen zum Schmerzensgeld

Obwohl wir solchen Tabellenwerken grundsätzlich kritisch gegenüberstehen, haben wir für Sie eine Schmerzensgeldtabelle für höchste Schmerzensgelder bereitgestellt. Die Entscheidungen werden ausführlicher besprochen, als in den gängigen Schmerzensgeldtabellen. Zudem haben die Schmerzensgeldspezialisten die Schmerzensgeldbeträge nicht nur der Geldentwertung angepasst, sondern auch die Rentenzahlungen bei Schmerzensgeldrenten kapitalisiert und dem Schmerzensgeldbetrag zugerechnet, sodass diese Entscheidungen überhaupt mit anderen Entscheidungen ohne Schmerzensgeldrente vergleichbar sind. Diese Arbeit machen sich die Autoren der gängigen Schmerzensgeldtabellen nicht.

Schmerzensgeldtabelle

Wir haben die Probleme der Schmerzensgeldbemessung auch in zwei Erklärvideos behandelt, die Sie sich hier ansehen können:

Wie viel Schmerzensgeld erhalte ich?

Hohes Schmerzensgeld – aber wie?

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