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Schlagwort: Lebensbeeinträchtigungen

Lebensbeeinträchtigungen

800.000 € Schmerzensgeld für schwerstgeschädigten Jungen vom Oberlandesgericht Oldenburg bestätigt

Die Überlegung der ersten Instanz: In einer bahnbrechenden Entscheidung hatte das Landgericht Aurich einem durch großflächigen Narben und den Verlust beider Unterschenkel schwerstgeschädigten Kind 800.000 € zugesprochen. Die Entscheidung habe ich ganz ausführlich für die Homepage besprochen. Sie können die Urteilsbesprechung und das Urteil hier nachlesen: Höchstes Schmerzensgeld: 800.000 €

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Schmerzensgeldtabellen für verschiedene Verletzungen verursacht durch Arztfehler / Behandlungsfehler bzw. Unfall
Geburtschäden

NEU: Schmerzensgeldtabelle für Personengroßschäden 2021

In Deutschland gibt es mehrere Werke, die ausschließlich Gerichtsentscheidungen auflisten, in denen auch (oder nur) über Schmerzensgeldbeträge entschieden worden ist. Diese nennt man Schmerzensgeldtabellen. Die Tabellen listen dann tabellarisch das Gericht, den Betrag und den Sachverhalt der jeweiligen Entscheidungen auf. Schmerzensgeldtabellen sind für Anwälte und Opfer eine Möglichkeit, sich einen

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Ärztepfusch bei Kreuzbeinfraktur
Arzthaftung

Ärztepfusch bei Kreuzbeinfraktur

Die Klägerin fiel auf ihr Gesäß. Sie begab sich daraufhin wegen der anhaltenden Schmerzen erst in ambulante Behandlung, dort wurde keine bildgebende Untersuchung durchgeführt, stattdessen acht Infiltrationen. Sodann begab sie sich in ein Krankenhaus. Die dortige Röntgenuntersuchung verlief ergebnislos. Daraufhin begab sie sich in ein Institut, das ein MRT durchführte

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Vortrag des Opfers von Ärztepfusch oder bei Verkehrsunfällen ist beim Schmerzensgeld zu beachten.
Lebensbeeinträchtigungen

Vortrag des Opfers von Ärztepfusch oder bei Verkehrsunfällen ist beim Schmerzensgeld zu beachten.

Die Bemessung der Höhe des Schmerzengeldes ist eine Frage der beiden Tatsacheninstanzen (Landgericht und Oberlandesgericht). In der Regel ist sie in der dritten Instanz, also bei der Revision beim Bundesgerichtshof, nicht angreifbar. Der Bundesgerichtshof hat jetzt mit einem Beschluss vom 15.09.2015, Az.: VI ZR 431/14 klargestellt, dass die Bemessung des

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