800.000 € Schmerzensgeld für schwerstgeschädigten Jungen vom Oberlandesgericht Oldenburg bestätigt
Die Überlegung der ersten Instanz: In einer bahnbrechenden Entscheidung hatte das Landgericht Aurich einem durch großflächigen Narben und den Verlust beider Unterschenkel schwerstgeschädigten Kind 800.000 € zugesprochen. Die Entscheidung habe ich ganz ausführlich für die Homepage besprochen. Sie können die Urteilsbesprechung und das Urteil hier nachlesen: Höchstes Schmerzensgeld: 800.000 €