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Aufklärung über Behandlungsalternative Kaiserschnitt muss rechtzeitig erfolgen

Eine Schwangere muss während der Geburt rechtzeitig darüber aufgeklärt werden, dass ein Kaiserschnitt als Behandlungsalternative in Betracht kommt

Zeitverzögerung während der Geburt

Während der Geburt ist es zu Zeitverzögerungen gekommen. Deswegen ist das Kind schwerstgeschädigt per Notkaiserschnitt geboren worden. Im Streit stand, wer den Schaden verursacht hat. Diesen Punkt haben die unteren Instanzen nicht genügend aufgeklärt. Das müssen sie nach Weisung des Bundesgerichtshofs jetzt nachholen. Dieser hat den Rechtsstreit an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig zurückverwiesen. Das Landgericht Kiel und OLG Schleswig hatten angenommen, dass die Mutter des geschädigten Kindes ausreichend aufgeklärt worden ist.

Der Punkt ist aber folgender: anhand des CTGs konnte man bis zu einem gewissen Zeitpunkt erkennen, dass die Geburt zu einem Schaden für das Kind führen könnte; ab einem späteren Zeitpunkt war klar, dass eine eilige sectio medizinisch unbedingt notwendig war, um das Kind zu retten. Über die später eingetretene unbedingte Notwendigkeit der sectio ist die Mutter aufgeklärt worden. Nach diesem Zeitpunkt hat es aber zu lange gedauert, bis das Kind per Notkaiserschnitt zur Welt gekommen ist. Deshalb hat es die Schädigungen davongetragen.

Unterlassen der vorgezogenen Aufklärung, Kaiserschnitt zu spät!

Der BGH sagt nunmehr, dass es nicht ausgereicht habe, die Mutter erst dann über die Notwendigkeit eines Kaiserschnittes aufzuklären, als dieser unabdingbar war; er meint, dass das Unterlassen der vorgezogenen Aufklärung (die Aufklärung darüber, dass eine Kaiserschnitt als Behandlungsalternative in Betracht kommt) sich dahin ausgewirkt haben könnte, dass der Kaiserschnitt später durchgeführt worden ist, als er bei rechtzeitiger Aufklärung durchgeführt worden wäre. Hätte sich die Mutter nämlich zu diesem Zeitpunkt für einen Kaiserschnitt entschieden, dann wäre die Zeit bis zur Durchführung des Kaiserschnitts geringer gewesen und möglicherweise wäre dann kein Schaden eingetreten.

„Die Entscheidung über eine natürliche oder eine Schnittgeburt ist außerordentlich schwierig, deshalb muss eine umfassende Aufklärung der Mutter über das Für und Wider beider Behandlungsalternativen erfolgen“, sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Lovis Wambach.

Das vollständige Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.8.2018 -VI ZR 509 /17 können Sie hier als PDF (112 KB) herunterladen:

BGH, Urteil v. 28.8.2018 -VI ZR 509 /17

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