Diagnose

Auf der Diagnose baut die nachfolgende ärztliche Behandlung, die Therapie auf. Die Diagnose ist eine der heikelsten Aufgaben eines Arztes. Deshalb hat sie aber auch mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen. Die Rechtsprechung ist mit der Annahme von Diagnosefehlern etwas zurückhaltend, weil die Diagnose eine so schwere Aufgabe ist, was aber nicht heißt, dass der Arzt bei der Diagnosestellung hinter die Facharztstandards zurückfallen darf. Unterschieden werden grundsätzlich: Der einfache, nicht als Behandlungsfehler vorwerfbare Diagnoseirrtum (gerade noch vertretbare Diagnose). Der als (einfacher) Behandlungsfehler vorwerfbare Diagnoseirrtum (nicht mehr vertretbare Diagnose). Schließlich der als grober Behandlungsfehler vorwerfbare und die Beweislast umkehrende fundamentale Diagnoseirrtum (mit völlig unvertretbarer Befundinterpretation). Siehe auch: Differentialdiagnose.

Über die Schmerzensgeld-Spezialisten

Seit über 25 Jahren vertreten wir als Fachanwälte ausschließlich Geschädigte bei schweren Personenschäden. Wir verfügen über ausgewiesene Erfahrung im Arzthaftungsrecht, bei Unfallfolgen und bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Ihr Recht steht für uns im Mittelpunkt.

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Fachanwälte Dr. Wambach und Walter: die Schmerzensgeld-Spezialisten

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