Schadens­ersatz bei Querschnitt­lähmung

Maximaler Schadens­ersatz und Zukunfts­absicherung in allen Bereichen: Erwerbs-, Renten-, Haushaltsführung-, Pflegeschaden etc.

Querschnitt­lähmung: Hohe Entschädigungen bei Unfall oder Behandlungs­fehler

Eine Querschnittlähmung nach einem Unfall oder medizinischen Eingriff bedeutet nicht nur einen tiefgreifenden Einschnitt ins Leben, sondern stellt Betroffene und Angehörige auch vor existenzielle rechtliche und finanzielle Fragen.

Gerade bei diesen schwersten Verletzungen werden von Gerichten regelmäßig die höchsten Schmerzensgeldbeträge zugesprochen, jedoch ist die Durchsetzung juristisch besonders anspruchsvoll.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Ansprüche Ihnen zustehen, wenn eine Querschnittlähmung durch Fremdverschulden verursacht wurde, sei es durch einen Verkehrsunfall oder einen Behandlungsfehler. Wir erklären die Voraussetzungen für Schmerzensgeld und Schadenersatz und zeigen, warum spezialisierte anwaltliche Hilfe entscheidend ist.

Wir machen uns für Ihre Rechte stark.

Seit über 25 Jahren sind wir als erfahrene Fachanwälte tätig und haben uns auf Personenschäden, inklusive schwerwiegende Dauerschäden wie Querschnittlähmungen, spezialisiert. Und als Patientenanwälte vertreten wir konsequent nur eine Seite: die der Patientinnen und Patienten.

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten juristischen Prozess und stehen dabei mit Erfahrung, medizinischem Verständnis und Durchsetzungskraft an Ihrer Seite. Ihr Recht steht für uns im Mittelpunkt.

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In unserem Video erhalten Sie einen Einblick, wie Sie bei einer Querschnittlähmung nicht nur ein hohes Schmerzensgeld durchsetzen, sondern auch umfangreichen Schadenersatz geltend machen können.

Wir zeigen typische Einwände der Versicherungen – etwa, dass kaum Pflegebedarf bestehen würde – und wie wir mit medizinischem Fachwissen und Sachverständigen effektiv dagegenhalten.

Dabei gehen wir auch auf mögliche Spätfolgen ein, und warum diese bei der Entschädigung unbedingt berücksichtigt werden müssen.

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In unserer Schmerzensgeldtabelle finden Sie Beispiele aus der Rechtsprechung mit Beträgen, die Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochen haben.

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Themenübersicht

Leben mit einer Querschnittlähmung: Unfall oder Behandlungsfehler mit schwerwiegenden Folgen

Eine Querschnittlähmung verändert das Leben von Betroffenen und ihren Familien schlagartig und dauerhaft. Der Verlust motorischer und sensorischer Fähigkeiten unterhalb der Verletzungsstelle bedeutet nicht nur erhebliche körperliche Einschränkungen, sondern auch eine tiefgreifende Veränderung des sozialen, beruflichen und familiären Alltags. Viele Betroffene sind plötzlich auf Pflege, Hilfsmittel und Unterstützung angewiesen – oft ein Leben lang.

Wenn die Ursache der Querschnittlähmung ein Verkehrsunfall oder ein medizinischer Fehler ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. In solchen Fällen ist es entscheidend, frühzeitig die richtigen rechtlichen Schritte einzuleiten, um die langfristige Versorgung und Absicherung zu gewährleisten.

Unfallbedingte Querschnittlähmung

Etwa die Hälfte aller Querschnittlähmungen wird durch Verkehrsunfälle verursacht, z. B. beim Pkw- oder Motorradfahren, als Fußgänger oder Fahrradfahrer. Die Folgen können dramatisch sein: Paraplegie, Tetraplegie, Inkontinenz, Impotenz, Atemprobleme, Lungenentzündungen, Dekubitus oder Darmverschluss gehören zu den häufigen Komplikationen.

Neben massiven gesundheitlichen Belastungen kommen finanzielle Probleme hinzu. Viele Betroffene verlieren ihre Erwerbsfähigkeit, sind in der Haushaltsführung eingeschränkt und benötigen Hilfsmittel wie Rollstühle oder Exoskelette. Die Gerichte erkennen in solchen Fällen nicht nur Schmerzensgeldansprüche in sechsstelliger Höhe an, sondern auch laufende Rentenzahlungen zur Sicherung der Existenz, so wie Pflege- und Versorgungskosten.

Querschnittlähmung infolge ärztlicher Behandlungsfehler

In selteneren Fällen entsteht eine Querschnittlähmung durch medizinisches Versagen, etwa infolge fehlerhafter Operationen an der Wirbelsäule oder mangelhafter Aufklärung über Risiken eines Eingriffs.

Die juristische Aufarbeitung solcher Fälle ist komplex. Um eine Haftung des behandelnden Arztes oder der Klinik durchzusetzen, müssen medizinische Behandlungsstandards analysiert, Aufklärungspflichten überprüft und Gutachten eingeholt werden.

Fachanwälte für Medizinrecht koordinieren dabei die juristische Bewertung, sichern Beweise und begleiten den gesamten Prozess – auch vor Gericht. Bei groben Fehlern kann die sogenannte Beweislastumkehr greifen: Dann muss die Klinik nachweisen, dass kein Fehler vorlag.

Gerichte haben bei gravierenden Behandlungsfehlern bereits Schmerzensgeld im sechsstelligen Bereich zugesprochen, mit Zuschlägen bei verzögerter Regulierung.

Angesichts der Komplexität der Schadensregulierung (juristische und medizinische Spezialkenntnisse sind erforderlich) und der Schadenshöhe dieser allerschwersten Verletzung bearbeiten wir diese Verletzung grundsätzlich als Spezialisten-Team, um allerhöchstes Schmerzensgeld und materielle Entschädigung für Sie zu erlangen.

Die rechtlichen Grundlagen der Entschädigung

Eine Querschnittlähmung führt nicht nur zu immateriellen Schäden, sondern zu zahlreichen langfristigen materiellen Belastungen. Neben dem Schmerzensgeld – je nach Ausprägung zwischen 100.000 € und 750.000 € – bestehen Schadenersatz-Ansprüche auf:

  • Erwerbsschaden (z. B. durch Verdienstausfall)
  • Haushaltsführungsschaden
  • Rentenschaden
  • Pflegeschaden (auch bei häuslicher Pflege)
  • Umbaukosten (für Auto, Bad, Wohnung, Zugangssysteme etc.)
  • Zukunftsschäden und Spätfolgen

Entscheidend ist die Berücksichtigung individueller Lebensumstände, etwa Alter, Familienplanung, Pflegebedarf und Lebensqualität. Auch das Modell der Entschädigung – Kapitalzahlung oder lebenslange Rente – muss sorgfältig gewählt werden. Mit einem spezialisierten Rechtsanwalt an Ihrer Seite lassen sich alle relevanten Schadenspositionen gezielt und vollständig durchsetzen, um Ihre finanzielle Unabhängigkeit nachhaltig abzusichern.

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Schadenersatz:

Warum Betroffene einen spezialisierten Rechtsanwalt brauchen

Eine Querschnittlähmung ist nicht nur medizinisch ein Ausnahmefall, sondern auch juristisch hochkomplex. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die anwaltliche Vertretung. Fachliches Know-how, medizinisches Verständnis und Erfahrung mit Großschadensfällen sind entscheidend. Wir sind Fachanwälte für Verkehrs- und Medizinrecht mit über 25 Jahren Erfahrung in der Vertretung schwer verletzter Mandanten. Unsere Kanzlei ist auf Personenschäden spezialisiert, insbesondere bei Querschnittlähmungen. Wir kennen die medizinischen Zusammenhänge, arbeiten eng mit qualifizierten Gutachtern zusammen und setzen uns dafür ein, dass auch komplexe Schadenspositionen wie Haushaltsführungsschaden, Zukunftskosten sowie langfristige Versorgungs- und Rentenansprüche vollständig berücksichtigt werden. Ziel ist es, für unsere Mandantinnen und Mandanten die maximale Entschädigung durchzusetzen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie aktuell gut vertreten werden, helfen wir Ihnen gern bei der Prüfung – ein Anwaltswechsel ist jederzeit möglich.

Vertiefender Fachbeitrag von unseren Experten

Was genau passiert bei einer Querschnittlähmung: medizinisch, rechtlich und technisch?
Unser juristischer Fachbeitrag beleuchtet das Thema umfassend:

  • Welche Formen der Querschnittlähmung gibt es?
  • Wie unterscheiden sich unfallbedingte und behandlungsfehlerhafte Ursachen?
  • Welche Schmerzensgeldsummen sind möglich – und wie lassen sich Zukunftsrisiken absichern?
  • Welche Rolle spielen moderne Technologien wie Exoskelette bei der langfristigen Versorgung?

Erfahren Sie außerdem, warum nur spezialisierte Rechtsanwälte in der Lage sind, die komplexen medizinischen und rechtlichen Aspekte dieser schwerwiegenden Verletzungen wirksam zu vertreten.

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Fragen und Antworten zu Querschnittlähmung

Eine Querschnittlähmung ist die Folge einer Verletzung des Rückenmarks, bei der die Nervenverbindungen unterhalb der betroffenen Stelle ganz oder teilweise unterbrochen werden. Je nach Lage und Ausmaß der Verletzung kommt es zu einer vollständigen oder teilweisen Lähmung der Beine (Paraplegie) oder auch aller vier Gliedmaßen (Tetraplegie). Zusätzlich treten häufig Funktionsstörungen auf, etwa bei Blase, Darm oder Atmung.

Ursachen können Unfälle (z. B. Verkehrsunfälle oder Stürze), medizinische Eingriffe oder auch Erkrankungen sein. In jedem Fall bedeutet eine Querschnittlähmung eine tiefgreifende Veränderung des Lebensalltags – mit hohem Pflegebedarf und dauerhafter medizinischer Versorgung.

Ein Anspruch auf Entschädigung besteht immer dann, wenn die Querschnittlähmung durch das nachweisbare Fehlverhalten eines Dritten verursacht wurde, etwa durch einen Verkehrsunfall, einen Behandlungsfehler oder eine Pflichtverletzung im medizinischen Bereich.

Voraussetzung ist ein eindeutiger Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und der gesundheitlichen Beeinträchtigung. Der Schaden muss dokumentiert und belegbar sein, z. B. durch ärztliche Gutachten, Befunde oder Zeugenberichte.

Wird der Anspruch anerkannt, umfasst die Entschädigung sowohl immaterielle Schäden (Schmerzensgeld) als auch materielle Schäden (Schadenersatz) wie Pflege-, Umbau- oder Verdienstausfallkosten.

Ob ein Behandlungsfehler vorliegt, lässt sich meist nicht auf den ersten Blick erkennen. Entscheidend ist die gründliche rechtliche und medizinische Prüfung des Falles. Hierbei werden insbesondere folgende Fragen geklärt:

  • Wurde die medizinische Behandlung dem Facharztstandard gerecht?
  • Lag eine vollständige und verständliche Aufklärung über Risiken vor?
  • Wurden notwendige diagnostische oder therapeutische Schritte unterlassen?

Ein Fachanwalt für Medizinrecht koordiniert die Prüfung medizinischer Unterlagen und holt bei Bedarf unabhängige Sachverständigengutachten ein. In besonders schweren Fällen kann die sogenannte Beweislastumkehr greifen – dann muss das Krankenhaus belegen, dass kein Behandlungsfehler vorlag.

Unabhängig davon, ob eine Querschnittlähmung durch einen Unfall oder einen Behandlungsfehler verursacht wurde, bestehen umfangreiche Ansprüche auf Entschädigung. Dazu gehören:

  • Schmerzensgeld: Gerichte erkennen bei schwerwiegenden dauerhaften Beeinträchtigungen regelmäßig sechsstellige Summen an – in besonders schweren Fällen bis über 600.000 €.
  • Schadenersatz für materielle Schäden, z. B.:
    • Verdienstausfall und Rentenschäden
    • Pflegekosten (auch bei häuslicher Pflege durch Angehörige)
    • Umbaukosten für Wohnung, Fahrzeug oder Arbeitsplatz
    • Haushaltsführungsschaden
    • Mehrbedarfskosten für Hilfsmittel und Therapien
In unserer Schmerzensgeldtabelle Querschnittlähmung finden sie als Orientierungshilfe die Höhe von Entschädigungsbeiträgen aus vergangenen Urteilen.

Wir vertreten ausschließlich geschädigte Patienten und Unfallopfer – bundesweit. Dabei kombinieren wir juristisches Fachwissen mit Empathie und dem klaren Ziel, Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen.

Was wir für Sie tun:

  • Kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls
  • Analyse medizinischer Unterlagen mit Unterstützung durch Fachgutachter
  • Erfassung aller Schadenspositionen, auch künftiger Therapie– und Versorgungskosten
  • Verhandlung mit Versicherern und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Zukunftsorientierte Absicherung durch Kapitalzahlung oder lebenslange Rente

Im Mittelpunkt steht Ihre nachhaltige Versorgung. Wir setzen uns für Ihre langfristige Lebensqualität ein – von der medizinischen Unterstützung über notwendige Umbauten bis zur finanziellen Sicherheit.

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Querschnittlähmung auch Querschnittsyndrom oder Querschnittläsion

Die Querschnittlähmung wird auch Querschnittsyndrom oder Querschnittläsion genannt. Sie bezeichnet die anteilige oder vollständige Schädigung des Rückenmarks. Es gibt komplette (keine Restfunktion erhalten) aber auch nur inkomplette (Restfunktionen erhalten) Querschnittlähmungen. Je höher die Schädigung des Rückenmarks liegt, desto schwerwiegender sind die Beeinträchtigungen, wie etwa Lähmungen (Paraparese, Paraplegie, Tetraparese oder Tetraplegie) und der Ausfall von motorischen, sensiblen und vegetativen Funktionen. Mögliche Folgen sind Inkontinenz (Blasen- oder Stuhlentlehrungsstörungen), Impotenz, Verlust der sexuellen Empfindungsfähigkeit; als Komplikationen kommen oft vor: Lungenentzündung, Dekubitus (Durchliegegeschwür) und Darmverschluss.

Querschnittlähmung durch Unfall oder Behandlungsfehler

Etwa fünfzig Prozent der Querschnittlähmungen werden durch Verkehrsunfälle verursacht; der übrige Großteil beruht auf Krankheiten, ein kleinerer Teil allerdings auch auf medizinischen Eingriffen (hier ist auf die entsprechende Aufklärung zu achten) oder auf eine Behandlung entgegen den Facharztstandards (Behandlungsfehler).

Querschnittlähmung und Schmerzensgeld

Bei diesen schwersten Verletzungen gibt es nahezu die höchsten Schmerzensgeldbeträge. Nur bei hirnorganischen Schädigungen werden noch höhere Beträge zugebilligt. Je nach Schwere der Beeinträchtigungen sind von den Gerichten 100.000,- (inkomplette Querschnittlähmung) bis hin zu 750.000,- Euro (komplette Querschnittlähmung mit schwerwiegendsten Folgen) zugesprochen worden.

Nicht nur das Schmerzensgeld ist wichtig, unbedingt muss auch die erforderliche Absicherung für die Zukunft (Erwerbsschaden, Steuerschaden, Rentenschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflegeschaden und alle Mehraufwendungen) sichergestellt werden. Damit sollten unbedingt Spezialisten beauftragt werden, auch weil eine individuelle Lösung gesucht werden muss, zum Beispiel hinsichtlich der Frage, ob der Schadensersatz kapitalisiert werden oder ob eine Rente gezahlt werden soll.

Zu berücksichtigen sind die Zukunftsrisiken, Spätfolgen und auch die schwerwiegenden Komplikationen, die möglich sind, wie etwa Lungenentzündung, Darmverschluss oder Durchliegegeschwüre, die ein Vorversterblichkeitsrisiko sein können, mit diesem statistischen Risiko kann ein Spezialist der Materie umgehen; wichtig ist deshalb, dass der beauftragte Rechtsanwalt über juristische und medizinische Spezialkenntnisse verfügt.

Ohne bestmögliche Vertretung droht dem Betroffenen als schuldlos Verletzten ein „Sozialfall“ zu werden, wenn nicht ausreichende Schadensersatzbeträge beziffert und letztlich auch durchgesetzt werden.

Querschnittlähmung – zukünftige Behandlung und ihre Folgen – ein Exkurs:

Neurobiologen arbeiten und forschen an Wirkstoffen, mit denen sie die zertrennten Nerven wieder zusammenfügen wollen. Auch mit Stammzellen (und anderen Zellarten) wird experimentiert. Darüber hinaus werden Neuroimplantate erprobt, mit denen man die Verletzung im Rückenmark überbrücken möchte.

Momentan erfolgversprechend sind die neuen Heilverfahren bisher nur bei Frischverletzten.

Also selbst dann, wenn die neuen Therapieansätze Erfolg haben sollten, dann sind viele Geschädigte noch lange Zeit auf alternative Hilfen oder auf innovative Hilfsmittel angewiesen, wie etwas das Exoskelett-System der Firma ReWalk. Es handelt sich um ein tragbares robotisches Exoskelett für Patienten mit Rückenmarksverletzungen, ein medizinisches Hilfsmittel und Medizinprodukt. Medizinische Hilfsmittel (etwa: Rollstühle, Gehhilfen oder Prothesen) sind für viele Menschen unentbehrlich. Sie ersetzen nämlich, worüber sich Nichtbehinderte selten Gedanken machen, die ausgefallenen Funktionen des Körpers. Es gibt ein bundeseinheitliches Hilfsmittelverzeichnis, in dem alle Hilfsmittel aufgelistet sind, die von den Krankenkassen grundsätzlich ersetzt werden müssen. Dieses Verzeichnis wird von einer Fachkommission der Spitzenverbände der Krankenkassen ständig aktualisiert und im Bundesanzeiger veröffentlicht, der vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben wird. In dieses Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen worden sind sogenannte Ganzkörperorthesen zur Funktionssicherung und Mobilisierung. Sie werden auch Exoskelette (Außenskelette) oder Roboteranzüge genannt. Diese technische Innovation ermöglicht Gelähmten, die einen solchen Apparat steuern können, einen aufrechten Gang. Beine und Rumpf werden wie in einer Stehhilfe fixiert, das heißt: Sprung-, Knie– und Hüftgelenke werden gesperrt. Der Patient gleitet auf Platten. Die eigentliche Laufbewegung erfolgt durch den Gehapparat, nicht durch die Beine (die ja gelähmt sind).

Dieses Hilfsmittel kommt nicht nur für Patienten mit Rückenmarksverletzungen und Paraplegie (vollständige Lähmung beider Beine) in Betracht, sondern auch bei beidseitiger Lähmung der Hüft-, Oberschenkel- und Unterschenkelmuskulatur, zum Beispiel bei Spina bifida (Neuralrohrfehlbildung = „offener Rücken“).

Erklärvideos zu Schmerzensgeld und Schadensersatz

Unsere von uns selbst ausgearbeiteten Erklärvideos geben Ihnen einen Überblick über die immense Höhe bei der Regulierung der infrage kommenden Schadensposten, etwa der Pflegekosten, des Erwerbsschadens, dem behindertengerechten Umbau von Immobilie und Auto, gleichfalls enthalten sie auch praktische Tipps:

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