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Erklärvideo: Mehrbedarfsschaden / Pflegekosten – Der höchste Schadensposten!

Mehrbedarfsschaden / Pflegekosten – Der höchste Schadensposten!

Sie sind Opfer eines Unfalls oder Behandlungsfehlers? Wenn Pflegekassen nicht zahlen, muss Ihnen auch der sonstige Schaden ersetzt werden, der sogenannte Mehrbedarfsschaden:

    • Heilbehandlungen
    • Hilfsmittel (z.B. fortschrittliche Prothese oder einen Blindenhund)
    • Fahrtkosten
    • Umbaukosten (z.B. Treppenlift, behindertengerechter PKW)
    • Pflegekosten (Heim oder zuhause)

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