Mehrbedarfsschaden / Pflegekosten – Der höchste Schadensposten!
Sie sind Opfer eines Unfalls oder Behandlungsfehlers? Wenn Pflegekassen nicht zahlen, muss Ihnen auch der sonstige Schaden ersetzt werden, der sogenannte Mehrbedarfsschaden:
- Heilbehandlungen
- Hilfsmittel (z.B. fortschrittliche Prothese oder einen Blindenhund)
- Fahrtkosten
- Umbaukosten (z.B. Treppenlift, behindertengerechter PKW)
- Pflegekosten (Heim oder zuhause)