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Schlagwort: Schockschaden

Schmerzensgeld für den Verlust beider Nieren
Schockschaden

Die zum Schockschaden entwickelten Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat der BGH auf den Fall der fehlerhaften ärztlichen Behandlung ausgeweitet

Das Problem: Der Bundesgerichtshof hat vor folgendem Hintergrund ein sehr interessantes Urteil für Arzthaftungsfälle gefällt: als Schockschäden werden solche psychischen Beeinträchtigungen bezeichnet, bei denen ein Dritter durch das direkte Miterleben eines Unfalls und den Tod eines nahen Angehörigen über das übliche Maß an Schmerz, Trauer und Depression hinaus beeinträchtigt wird.

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Angehörigenschmerzensgeld

Schmerzensgeld (100.000,- €) für Schockschaden beim miterlebten Tod eines Angehörigen

Irreversibles posttraumatisches Belastungssyndrom nach miterlebten Autounfall In diesem Fall ging es darum, dass die Klägerin bei dem von ihr miterlebten Autounfall und Tod ihres Ehemanns ein irreversibles posttraumatisches Belastungssyndrom erlitten hatte; außerdem stellten sich fortdauernde Depressionen ein. Üblicherweise gibt es in Deutschland beim Tod eines Angehörigen sehr wenig Schmerzensgeld in

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Angehörigenschmerzensgeld

Es liegt ein grobes Organisationsverschulden, wenn in der hausärztlichen Versorgung das Ergebnis eines Laborbefundes (Blut) nicht mit dem Patienten besprochen wird

In diesem tragischen Fall verlangen die Eltern aus ererbtem Recht Schmerzensgeld für ihre mit 25 Jahren verstorbene Tochter und auch Schadensersatz von dem beklagten Hausarzt. Auffällige Blutwerte vor Kiefer-OP Die Tochter hatte mit Blick auf eine anstehende Kieferoperation bei ihrem Hausarzt eine Blutuntersuchung vornehmen lassen. Die Blutwerte waren außerordentlich auffällig.

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Haftung der Rettungsleitdienststelle
Geburtsschaden

Schockschaden bei Geburtsschaden

Als Schockschäden werden solche Schäden bezeichnet, die infolge des mit erlebten Todes oder Todesnachricht naher Angehöriger zu pathologisch (krankhaften) fassbaren Gesundheitsbeeinträchtigungen des Miterlebenden führen und über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgehen, denen Hinterbliebene bei der Benachrichtigung eines tödlichen Unfalls eines Angehörigen erfahrungsgemäß ausgesetzt sind. In Betracht kommen etwa Depressionen oder eine

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