Risikogeborenes

bezeichnet eine Neugeborenes mit Symptomen, bzw. Risikofaktoren, die auf eine erhöhte Gefährdung hinweisen:

  • Aszidose (Absinken des pH-Werts),
  • Depressionszustand: APGAR-Wert unter 6 (siehe APGAR-Score),
  • Mangelgeborenes (untergewichtiges oder kleines Neugeborenes), Riesenkind (mehr als 4500 Gramm),
  • Neugeborenes von Müttern mit Gestose (siehe dort),
  • Geburt nach Kaiserschnitt = sectio (siehe dort),
  • Geburt aus Beckenendlage (siehe dort),
  • Gelbsucht des Neugeborenen,
  • vorzeitige Plazentaablösung (Plazenta = Mutterkuchen),
  • Mehrlinge,
  • Diabetes der Mutter,
  • Amnioninfektionssyndrom = Infektion der Eihöhle, der Plazenta und eventuell des Fetus während der Schwangerschaft oder Geburt mit Gefahr der Sepsis (siehe dort) für das Kind.

Über die Schmerzensgeld-Spezialisten

Seit über 25 Jahren vertreten wir als Fachanwälte ausschließlich Geschädigte bei schweren Personenschäden. Wir verfügen über ausgewiesene Erfahrung im Arzthaftungsrecht, bei Unfallfolgen und bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Ihr Recht steht für uns im Mittelpunkt.

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Fachanwälte Dr. Wambach und Walter: die Schmerzensgeld-Spezialisten

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