Schockschaden bei Geburtsschaden
Als Schockschäden werden solche Schäden bezeichnet, die infolge des mit erlebten Todes oder Todesnachricht naher Angehöriger zu pathologisch (krankhaften) fassbaren Gesundheitsbeeinträchtigungen des Miterlebenden führen und über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgehen, denen Hinterbliebene bei der Benachrichtigung eines tödlichen Unfalls eines Angehörigen erfahrungsgemäß ausgesetzt sind. In Betracht kommen etwa Depressionen oder eine …