Category: Medizinische Fachbegriffe
Aufklärung/ Aufklärungsfehler
Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten vor einem Eingriff oder einer Behandlung im Großen und Ganzen über die Dringlichkeit des Eingriffs, seine Risiken und Erfolgschancen und auch über gleichwertige Behandlungsalternativen aufzuklären. Die Aufklärung muss rechtzeitig und in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch erfolgen. Sie kann auf einem Aufklärungsbogen festgehalten werden.
Augmentation
„Vergrößerung“ – etwa Knochenaufbaus des Kiefers; Brustvergrößerung (Mammaaugmentation). Die Brustvergrößerung ist eine Schönheitsoperation. Bei Schönheitsoperationen muss nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) besonders sorgfältig (schonungslos) aufgeklärt werden, weil sie medizinisch nicht notwendig sind. Der Patient muss darüber unterrichtet werden, welche Verbesserungen er günstigenfalls erwarten kann, und ihm müssen etwaige Risiken
aut idem
„oder ein Gleiches“: Wenn der Arzt „aut idem“ auf dem Rezept vermerkt, darf der Apotheker ein gleichwertiges Präparat aushändigen. Das Ersetzen des verordneten Arzneimittels durch ein wirkstoffgleiches, meist günstigeres Mittel, dient der Kostenersparnis.
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