Risikoschwangerschaft

bezeichnet eine Schwangerschaft, bei der eine Gefährdung des Ungeborenen besteht. Risikofaktoren sind etwa:

  • Gestose (siehe dort),
  • Übertragung (ab der 43. Schwangerschaftswoche; die Gefahr liegt in der Funktionsabnahme der Plazenta mit Entwicklung eines latenten Sauerstoffmangels),
  • Inkompatibilität der Blutgruppen zwischen Mutter und Kind,
  • Diabetes,
  • drohende oder beginnende Frühgeburt,
  • frühere Frühgeburten oder Totgeburten,
  • höheres Alter der Mutter,
  • organische Erkrankungen,
  • schwere Schwangerschaftsanämie (Blutarmut),
  • Lageanomalien: BeckenendlageQuerlage (siehe dort); Missverhältnis zwischen kindlichem Kopf und Becken,
  • Beckenanomalien,
  • Mehrlingsschangerschaft,
  • Adipositas (siehe dort) = Übergewicht,
  • Infektionskrankheiten,
  • Missverhältnis zwischen der Größenzunahme des Uterus und der Schwangerschaftsdauer,
  • Blutungen in der zweiten Schwangerschaftshälfte.

Über die Schmerzensgeld-Spezialisten

Seit über 25 Jahren vertreten wir als Fachanwälte ausschließlich Geschädigte bei schweren Personenschäden. Wir verfügen über ausgewiesene Erfahrung im Arzthaftungsrecht, bei Unfallfolgen und bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Ihr Recht steht für uns im Mittelpunkt.

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