Patientenanwalt: Definition

Es gibt Anwälte,

  • die nur Ärzte vertreten,
  • solche, die Ärzte und Patienten vertreten und
  • diejenigen, die ausschließlich Ärzte vertreten – die Patientenanwälte.

Wir verstehen uns zu 100 Prozent als Patientenanwälte. Im Gegensatz zu Anwälten, die auch Ärzte vertreten, können wir in keinen Interessenkonflikt geraten. Ein solcher Konflikt entsteht häufig dann, wenn ein Anwalt regelmäßig von Versicherern beauftragt wird, Ärzte gegen den Vorwurf eines Behandlungsfehlers zu verteidigen. In solchen Fällen wird er im Interesse des einzelnen Patienten oft weniger engagiert auftreten.

Man sagt zu Recht:

Beiße niemals die Hand, die Dich füttert!

Für geschädigte Patienten  aber auch für Verkehrsunfallopfer, die gleichfalls von Versicherern entschädigt werden  ist das wichtig.

Nur Opfer- und Patientenanwälte kämpfen so zäh, dass am Ende hohe Schmerzensgelder und angemessener Schadensersatz gezahlt werden.

Ärzteanwälte sind in der Verteidigungsposition.

Wir sind in der Angriffsposition. Wir sind auf Angriff spezialisiert.

Über die Schmerzensgeld-Spezialisten

Seit über 25 Jahren vertreten wir als Fachanwälte ausschließlich Geschädigte bei schweren Personenschäden. Wir verfügen über ausgewiesene Erfahrung im Arzthaftungsrecht, bei Unfallfolgen und bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Ihr Recht steht für uns im Mittelpunkt.

Mehr erfahren:

Fachanwälte Dr. Wambach und Walter: die Schmerzensgeld-Spezialisten
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