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mit spezialisierten
Rechtsanwälten

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Schmerzensgeld: Höhe, Anspruch, Verfahren

Ein Unfall oder Behandlungsfehler wirft das Leben aus der Bahn. Viele Betroffene fragen sich: Bekomme ich Schmerzensgeld? Und wenn ja, wie viel?
Auf dieser Seite erhalten Sie Orientierung – von den Grundlagen bis zu den praktischen Schritten für Betroffene und Angehörige.

Schmerzensgeld im Überblick


Wann habe ich Anspruch? – Wenn Körper oder Seele verletzt wurden und eine andere Person oder Versicherung dafür haftet.

Wie viel bekomme ich? – Immer individuell. Entscheidend sind die Schwere der Verletzung und Ihre tatsächliche Lebensbeeinträchtigung.

Nächste Schritte? – Beweise sichern (Arztberichte, Fotos, Schmerztagebuch, Zeugen) und rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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Mehr Informationen

Die wichtigsten Informationen finden Sie auch hier in unserem Erklär-Video zum Thema „Wie viel Schmerzensgeld erhalte ich?“.

Sie möchten tiefer einsteigen? Auf unserer Seite „70 Fragen zum Schmerzensgeld“ beantworten wir die häufigsten Einzelfragen kompakt und verständlich.

Wer wir sind: Schmerzensgeld-Spezialisten

Seit über 25 Jahren setzen wir erfolgreich Schmerzensgeld für Unfallopfer und Patienten durch. Als Fachanwälte für Verkehrs- und Medizinrecht haben wir uns auf Personenschäden – auch bei schwerwiegenden Dauerschäden – spezialisiert.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung – vertraulich, schnell und unverbindlich.

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Themenübersicht

Was ist Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für Schmerzen, seelisches Leid und Einschränkungen im Alltag. Es ersetzt nicht Rechnungen oder Verdienstausfälle – dafür gibt es den klassischen Schadensersatz. Schmerzensgeld soll vielmehr einen Ausgleich schaffen für das, was Ihnen an Lebensqualität genommen wurde. Es ist ein Stück Anerkennung dafür, dass Ihr Leid gesehen und ernst genommen wird.

Rechtliche Grundlage

Das Recht auf Schmerzensgeld steht im § 253 BGB.

Dort ist festgelegt: Wer Körper oder Gesundheit eines anderen verletzt, muss dafür auch mit Geld aufkommen – und zwar nicht nur für Behandlungskosten, sondern auch für das Leid selbst. Wie hoch dieser Ausgleich ausfällt, hängt immer vom konkreten Fall ab.

Immateriell“ heißt: Dinge, die sich nicht direkt in Euro messen lassen, wie Schmerzen, Angstzustände, Narben oder der Verlust von Lebensfreude. Dafür gibt es Schmerzensgeld.

Materiell“ meint alles, was Sie mit Quittungen belegen können – zum Beispiel Arztkosten, Verdienstausfall oder Fahrtkosten. Diese Positionen werden als Schadensersatz ersetzt, nicht über das Schmerzensgeld.

„Es gibt feste Pauschalen.“
Das stimmt nicht. Jeder Fall wird individuell bewertet – abhängig von der Verletzung, den Folgen und der persönlichen Situation. Zwei Menschen mit ähnlichen Verletzungen können ganz unterschiedliche Beträge zugesprochen bekommen.

„Tabellen sagen genau, wie viel mir zusteht.“
Schmerzensgeldtabellen sind nur eine Orientierung. Sie listen frühere Urteile auf, können aber niemals die Besonderheiten Ihres Falls erfassen. Wer sich nur auf Tabellen verlässt, läuft Gefahr, viel Geld zu verschenken.

„Kleine Verletzungen reichen.“
Ein blauer Fleck oder eine kurzfristige Unannehmlichkeit reicht in der Regel nicht aus. Es muss eine spürbare körperliche oder seelische Beeinträchtigung vorliegen, die ärztlich nachweisbar ist.

„Das geht schnell.“
Viele stellen sich vor, man bekäme nach einem Unfall sofort Geld überwiesen. Tatsächlich braucht es oft ärztliche Gutachten, Belege und etwas Geduld. Genau hier hilft eine anwaltliche Begleitung, damit der Prozess nicht unnötig ins Stocken gerät.

„Abfindung unterschreiben und Sache erledigt.“
Vorsicht! Eine Abfindung klingt oft verlockend, bedeutet aber meist: Mit Ihrer Unterschrift sind alle weiteren Ansprüche ausgeschlossen – selbst dann, wenn Spätfolgen auftreten. Deshalb sollten Sie niemals vorschnell unterschreiben, ohne sich beraten zu lassen.

Wann habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht immer dann, wenn Ihr Körper oder Ihre Gesundheit verletzt wurden und ein anderer dafür verantwortlich ist. Das kann durch Fahrlässigkeit passieren – zum Beispiel bei einem Autounfall – oder durch vorsätzliches Handeln, etwa bei einer Körperverletzung. Auch seelische Schäden wie Depressionen, Angststörungen oder Traumata können entschädigt werden – vorausgesetzt, sie sind ärztlich nachgewiesen.

Warten Sie nicht zu lange!
Schmerzensgeldansprüche verjähren in der Regel nach 3 Jahren – gerechnet ab Ende des Jahres, in dem Sie vom Schaden und vom Verantwortlichen erfahren haben. Danach können Ihre Ansprüche verloren gehen. Lesen Sie hier mehr zum Thema Verjährung.

Damit ein Schmerzensgeldanspruch besteht, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

  • Körper- oder Gesundheitsverletzung: Dazu zählen sowohl sichtbare Verletzungen (z. B. Knochenbruch, Narbe) als auch psychische Beeinträchtigungen (z. B. Depression nach Unfall).
  • Verschulden oder Haftung: Der Schaden muss auf ein Fehlverhalten zurückgehen – also Fahrlässigkeit oder Vorsatz – oder auf eine gesetzlich geregelte Haftung.
  • Kein oder nur geringes Mitverschulden: Wenn Sie den Schaden teilweise selbst mitverursacht haben, kann das Schmerzensgeld gekürzt werden.

Rechtlich geregelt ist dies in § 253 BGB, der einen „billigen Ausgleich“ für immaterielle Schäden vorsieht. „Billig“ bedeutet hier nicht „günstig“, sondern „angemessen“ oder „gerecht“. Gemeint ist also ein Ausgleich, der den Umständen des Einzelfalls entspricht.

Schmerzensgeld wird in vielen Situationen zugesprochen. Zu den häufigsten gehören:

  • Verkehrsunfälle – etwa bei Schleudertrauma, Knochenbrüchen oder dauerhaften Einschränkungen.
  • Ärztliche Behandlungsfehler – z. B. falsche Diagnosen, Operationsfehler oder unterlassene Aufklärung.
  • Straftaten – bei Körperverletzung, sexuellen Übergriffen oder anderen Gewaltverbrechen.

Besonderheit: In Strafprozessen kann ein Schmerzensgeldanspruch auch direkt im sogenannten Adhäsionsverfahren geltend gemacht werden. Das spart ein separates Zivilverfahren – ist aber nicht in jedem Fall die beste Lösung.

Seit 2017 haben auch nahe Angehörige einen Anspruch auf Entschädigung, wenn ein Mensch durch Fremdverschulden verstirbt. Dieses sogenannte Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 BGB) steht Ehepartnern, Eltern und Kindern automatisch zu; auch Lebensgefährten können anspruchsberechtigt sein, müssen das enge Verhältnis aber nachweisen.

Wie hoch kann Schmerzensgeld sein?

Die Höhe des Schmerzensgeldes lässt sich nicht pauschal festlegen. In der Praxis reicht sie von wenigen hundert Euro bis hin zu hohen sechsstelligen Beträgen in besonders schweren Ausnahmefällen. Jeder Fall ist einzigartig. Maßgeblich ist vor allem, wie stark Ihre Lebensqualität durch die Verletzung beeinträchtigt ist. Tabellen mit Urteilen dienen nur als grobe Orientierung – sie ersetzen keine individuelle Einschätzung.

Schmerzensgeldbeträge aus Schmerzensgeldtabellen spiegeln nicht Ihr individuelles Leid wieder. Es geht bei uns immer um Ihre konkrete Situation. Ihr persönliches Schicksal muss allen an der Schadensregulierung beteiligten Personen vor Augen geführt werden.

– Rechtsanwalt Rouven Walter

Bild Rouven Walter Fachanwalt Verkehrsrecht

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt nicht nur davon ab, was Ihnen zugestoßen ist, sondern vor allem davon, wie sehr Ihr Leben dadurch beeinträchtigt wurde.

  • Schwere der Verletzung: Ob es sich um eine Prellung, einen komplizierten Bruch oder den Verlust eines Körperteils handelt, macht einen großen Unterschied.
  • Dauer der Folgen: Heilt eine Verletzung nach wenigen Wochen vollständig aus – oder leiden Sie noch Jahre später unter Schmerzen, Narben oder Einschränkungen?
  • Lebensbeeinträchtigung: Das ist der entscheidende Maßstab. Können Sie Ihren Beruf weiter ausüben? Ihre Hobbys? Oder verlieren Sie einen wichtigen Teil Ihrer Lebensqualität – wie das Spielen mit den Kindern, Sport oder selbstständige Mobilität?
  • Verschulden des Verursachers: Hat jemand leichtsinnig gehandelt oder sogar vorsätzlich? Auch das berücksichtigt das Gericht bei der Höhe des Schmerzensgeldes.

Am Ende geht es nicht um trockene Tabellen, sondern um Ihr persönliches Schicksal. Darum kämpfen wir dafür, dass Ihre individuelle Geschichte im Verfahren Gewicht bekommt.

Für die Höhe des Schmerzensgeldes spielt nicht nur die Verletzung selbst eine Rolle, sondern vor allem, wie stark Ihr Leben dadurch dauerhaft beeinträchtigt ist. Lebensbeeinträchtigungen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das entscheidende Kriterium für die Bemessung.

Lebensbeeinträchtigungen können sehr unterschiedlich sein:

  • Körperliche Einschränkungen wie der Verlust der Sehkraft, einer Gliedmaße oder dauerhafte Schmerzen.
  • Einschränkungen im Alltag – wenn Sie Ihre Hobbys, Sport oder Autofahren nicht mehr ausüben können.
  • Soziale Folgen, etwa der Verlust von Freundeskreisen oder Partnerschaften durch lange Krankenhausaufenthalte oder seelische Belastungen.
  • Entstellende Narben, die das äußere Erscheinungsbild dauerhaft verändern.
  • Berufliche Folgen, wenn Sie Ihren Beruf oder einen geplanten Karriereweg aufgeben müssen.
  • Einschränkung von Partnerschaft und Familie, z. B. durch Verlust der Zeugungs- oder Gebärfähigkeit.
  • Psychische Belastungen wie Depressionen, Ängste oder der Verlust von Lebensfreude.

Je stärker diese Lebensbereiche betroffen sind, desto höher fällt das Schmerzensgeld in der Regel aus. Denn Ziel des Schmerzensgeldes ist es, Ihnen zumindest finanziell etwas von dem zurückzugeben, was an Lebensqualität unwiederbringlich verloren gegangen ist.

Mehr Informationen und vergangene Urteile finden Sie auf unserer Seite zum Thema Lebensbeeinträchtigungen.

Ein Beispiel macht deutlich, warum viele zugesprochene Schmerzensgeldbeträge nicht ausreichen:

Ein 19-jähriger Mann verliert durch einen Autounfall ein Bein. In einem Urteil aus dem Jahr 2002 sprach ein Gericht ihm dafür 90.000 Euro zu. Inflationsbereinigt entspricht das heute etwa 110.000 Euro. Auf den ersten Blick klingt das nach einer hohen Summe.

Doch betrachtet man, was das für den jungen Mann tatsächlich bedeutet, relativiert sich der Betrag schnell:

  • Nach der statistischen Lebenserwartung hätte er noch rund 59 Jahre vor sich, also mehr als 21.000 Tage.
  • Teilt man die Entschädigung auf diese Zeitspanne auf, bleiben am Ende etwa 5 Euro pro Tag – ein Geldbetrag, der in keiner Weise dem dauerhaften Verlust eines Beins gerecht werden kann.

Fünf Euro am Tag – dafür lässt sich kein Auto für mehr Beweglichkeit unterhalten, keine Hilfe im Alltag bezahlen, kein Ausgleich für verlorene Lebensqualität schaffen. Für den Betroffenen ist die Verletzung jedoch eine ständige Begleiterin, Tag für Tag, Stunde für Stunde.

Dieses Beispiel zeigt zweierlei:

  1. Schmerzensgeld kann die erlittene Verletzung niemals „wiedergutmachen“.
  2. Die tatsächlichen Zahlungen liegen in Deutschland häufig deutlich unter dem, was Geschädigte wirklich bräuchten.

Darum ist es so wichtig, dass Sie Ihr Schicksal nicht auf Tabellenwerte reduzieren lassen. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre persönlichen Einschränkungen sichtbar werden – und dass Gerichte oder Versicherungen nicht einfach mit einem zu niedrigen Betrag „abwinken“.

Schmerzensgeldtabellen fassen frühere Gerichtsentscheidungen zusammen. Sie zeigen, welche Beträge in der Vergangenheit für bestimmte Verletzungen zugesprochen wurden.

Als Orientierung sind diese Tabellen hilfreich – mehr aber auch nicht. Denn jeder Fall ist anders: Alter, Beruf, Dauer der Beschwerden oder Folgeschäden spielen eine große Rolle. Deshalb sollte Ihr Anspruch bei einem Unfall oder Behandlungsfehler immer individuell durch Experten geprüft werden. In vielen Fällen lässt sich so ein deutlich höheres Schmerzensgeld durchsetzen, als es die Tabellen auf den ersten Blick vermuten lassen.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Thema Schmerzensgeldtabellen und deren Einordnung.

Wie bekomme ich Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld kann auf zwei Wegen durchgesetzt werden: außergerichtlich durch Einigung mit der Versicherung oder dem Schädiger oder gerichtlich durch eine Klage. Wichtig: Lassen Sie jede Abfindung sorgfältig prüfen – unterschreiben Sie nichts vorschnell, sonst können Sie spätere Ansprüche verlieren.

Oft zahlt die gegnerische Versicherung bereits nach einem Anwaltsschreiben oder einer ersten Schadensmeldung. Das spart Zeit, Kosten und Nerven, weil ein Gerichtsverfahren vermieden werden kann.

Häufig wird jedoch eine Abfindung angeboten: Sie bekommen sofort Geld, verzichten aber auf alle künftigen Ansprüche. Das klingt verlockend, kann aber gefährlich sein – insbesondere wenn Folgeschäden erst Monate oder Jahre später auftreten.
Darum gilt: Eine Abfindung sollten Sie niemals ohne fachliche Prüfung annehmen.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Abfindungsvergleich.

Wenn die Gegenseite nicht freiwillig zahlt, bleibt der Weg zum Zivilgericht. Dort prüft das Gericht:

  • Liegt eine Verletzung vor?
  • Wer ist schuld?
  • Welche Folgen hat die Verletzung?

Das Gericht hört Zeugen, zieht medizinische Gutachten hinzu und entscheidet am Ende über die Höhe des Schmerzensgeldes.
Vorteil: Ein Urteil ist verbindlich und schafft Klarheit.
Nachteil: Der Prozess kann langwierig und emotional belastend sein – mit einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite sind Ihre Chancen aber deutlich besser.

Wenn Sie Opfer einer Straftat sind – etwa einer Körperverletzung – können Sie schon im Strafprozess gegen den Täter Schmerzensgeld beantragen. Das nennt man Adhäsionsverfahren.

Vorteil: Sie müssen nicht zwei getrennte Verfahren führen (Straf- und Zivilprozess).

Nachteil: Strafgerichte setzen Schmerzensgeld häufig nur in begrenzter Höhe fest. Für schwere oder komplexe Fälle ist deshalb ein separates Zivilverfahren meist die bessere Wahl.

Viele gesundheitliche Folgen zeigen sich erst mit der Zeit – etwa chronische Schmerzen, Spätfolgen einer Operation oder psychische Belastungen. Damit Sie auch in solchen Fällen abgesichert sind, gibt es die Feststellungsklage.

Das Gericht stellt dabei fest, dass der Schädiger auch für zukünftige Schäden haftet. So bleiben Ihre Ansprüche offen, falls sich neue Einschränkungen entwickeln.
Damit sichern Sie Ihre Rechte langfristig und vermeiden, dass Folgeschäden unentschädigt bleiben.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Feststellungsantrag für Zukunftsschäden.

Was ist beim Thema Schmerzensgeld für Betroffene wichtig?

Wenn Sie Schmerzensgeld verlangen möchten, kommt es vor allem auf drei Dinge an:

  • Beweise sichern – je besser dokumentiert, desto stärker Ihre Position.
  • Medizinische Unterlagen sammeln – nur so lassen sich Verletzungen und Folgen beweisen.
  • Kommunikation über den Anwalt – vermeiden Sie eigene Kontakte mit der Gegenseite.

Beweise sind das Fundament Ihres Anspruchs. Je früher Sie damit beginnen, desto besser stehen Ihre Chancen. Wichtige Belege sind zum Beispiel:

  • Ärztliche Befunde und Berichte über Verletzungen und Behandlungen
  • Fotodokumentationen (z. B. von Wunden, Narben oder Unfallstellen)
  • Schmerztagebuch, in dem Sie Beschwerden und Einschränkungen festhalten [Download: Schmerztagebuch]
  • Zeugenaussagen, die den Vorfall oder Ihre Folgen bestätigen können

Je klarer sich Ihr Schicksal nachweisen lässt, desto schwerer ist es für Versicherungen oder Gerichte, Ihren Anspruch kleinzureden.

Bitten Sie Ärzte und Therapeuten immer um schriftliche Befunde, Diagnosen und Berichte über Behandlungen. Heben Sie alles auf: Rezepte, Reha-Pläne, Krankschreibungen. Diese Unterlagen zeigen, wie sich Ihr Gesundheitszustand entwickelt hat – und belegen, dass Ihre Beschwerden ernst und nachvollziehbar sind.

Lassen Sie sich nicht auf direkte Gespräche mit Versicherungen oder der Gegenseite ein. Oft wird versucht, mit schnellen Abfindungsangeboten die Sache „vom Tisch zu bekommen“. Diese Summen sind fast immer zu niedrig. Unterschreiben Sie niemals etwas ohne anwaltliche Prüfung – sonst verschenken Sie möglicherweise Ansprüche auf lebenslange Folgeschäden.

Schmerzensgeldansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Verletzung und der verantwortlichen Person erfahren haben. Bei Behandlungsfehlern, Straftaten oder wenn die Folgen erst später erkennbar sind, können andere Fristen gelten. Wichtig ist: Warten Sie nicht zu lange – handeln Sie rechtzeitig, um Ihre Ansprüche zu sichern.

Was kostet ein Schmerzensgeldverfahren – und wie sind meine Chancen?

Viele Menschen zögern, weil sie Angst vor hohen Kosten haben. Doch das ist oft unbegründet: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das finanzielle Risiko abzusichern – zum Beispiel durch eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe. Und: Mit anwaltlicher Unterstützung steigen die Chancen deutlich, ein gerechtes und höheres Schmerzensgeld zu bekommen. Wer frühzeitig Hilfe sucht, kann Beweise sichern und teure Fehler vermeiden.

Ein Schmerzensgeldverfahren muss nicht am Geld scheitern. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese meist die Anwalts- und Gerichtskosten. Wenn keine Versicherung vorhanden ist, kommt oft Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht – in diesem Fall trägt der Staat die Kosten. Ihr Anwalt prüft außerdem vorab die Erfolgsaussichten, damit Sie von Anfang an wissen, worauf Sie sich einlassen. So bleibt der Weg zu Ihrem Recht kalkulierbar und fair.

Erfahrungen zeigen: Mit anwaltlicher Vertretung werden deutlich höhere Schmerzensgeldbeträge zugesprochen. Der Grund: Ein spezialisierter Anwalt kann Ihre Situation umfassend darstellen, die richtigen Beweise vorlegen und die typischen Fehler vermeiden, die Laien oft machen. Wer allein mit Versicherungen oder Gegenseiten verhandelt, erhält meist deutlich niedrigere Angebote. Professionelle Unterstützung lohnt sich also fast immer – und verschafft Ihnen den Rückhalt, den Sie in dieser Situation brauchen.

Kein Verfahren ist völlig ohne Risiko. Ein Gericht kann Ansprüche kürzen oder auch ablehnen. Doch je klarer die Beweise und je präziser die Argumentation, desto geringer wird dieses Risiko. Mit einem spezialisierten Anwalt an Ihrer Seite sind Sie bestmöglich vorbereitet – und haben eine reale Chance auf ein faires und angemessenes Ergebnis.

Warum wir für ein angemessenes Schmerzensgeld für Sie kämpfen

Schmerzensgeld ist mehr als nur eine Zahl. Es geht um Ihr Leben, Ihr Leid und die Folgen, die Sie oder Ihre Angehörigen tagtäglich spüren. Viele Gerichte und Versicherungen orientieren sich noch immer an starren Tabellen und sprechen oft zu geringe Beträge zu. Wir akzeptieren das nicht.

Unsere Aufgabe ist es, Ihre Geschichte sichtbar zu machen: Welche Schmerzen Sie ertragen, welche Möglichkeiten Ihnen genommen wurden, wie sehr Ihr Alltag und Ihre Zukunft verändert sind. Kein Tabellenwert kann das erfassen.

Darum setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass Sie eine Entschädigung erhalten, die Ihrem individuellen Leid wirklich gerecht wird.

Rechtsanwalt Dr. Dr. Lovis Wambach - Fachanwalt für Medizinrecht - Patientenanwalt

Wir werden unter allen Umständen für Sie den maximalen Schmerzensgeldbetrag aushandeln. Wir lassen uns nicht abwimmeln.

– Rechtsanwalt Dr. Dr. Lovis Wambach

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