Wirbelsäulenversteifung.
Die Wirbelkörperverblockung ist aus arzthaftungsrechtlicher Sicht von erheblicher Bedeutung. Seit Jahren nimmt die Zahl der Rückenversteifungsoperationen kontinuierlich zu. Dabei sind neben medizinischen auch wirtschaftliche Gründe denkbar: Wird bei einer Operation Material verbaut, ist der Erlös etwa viermal so hoch wie bei einem Eingriff ohne Schrauben. Eine Wirbelversteifung kann daher bis zu 10.000 Euro kosten.
Bei einer Spondylodese – auch Wirbelversteifung oder Wirbelfusion genannt – werden zwei oder mehrere Wirbelkörper mithilfe von Schrauben und Platten dauerhaft miteinander verbunden. Dieser irreversible Eingriff führt jedoch nur selten zu der erhofften Schmerzfreiheit; nicht selten verschlimmern sich die Beschwerden sogar im Vergleich zur Situation vor der Operation. Insbesondere bei chronischen Schmerzen sind die Erfolgsaussichten einer Versteifungsoperation sehr gering. Schmerz allein stellt keine ausreichende Indikation dar. In vielen Fällen verspricht eine gezielte Schmerztherapie bessere Ergebnisse.
Die Wirbelversteifung ist ein risikoreicher, unumkehrbarer Eingriff, der nur dann in Betracht gezogen werden sollte, wenn alle konservativen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind – oder im Falle schwerer Unfälle. Zu den Risiken zählen unter anderem Verletzungen von Nerven, Schädigungen des Rückenmarks, Querschnittlähmungen, Lockerungen oder Brüche von Schrauben, Platten und anderen implantierten Stabilisatoren sowie Einbrüche in benachbarte Wirbelkörper. Über diese Risiken muss der Patient umfassend aufgeklärt werden.
Zudem steht der zu erwartende Nutzen solcher Operationen häufig nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Risiken. Experten schätzen die Erfolgsquote auf lediglich etwa 50 Prozent. Nach der Rechtsprechung dürfen eingeschränkte Erfolgsaussichten nicht verschwiegen werden. Der Erfolg einer Spondylodese ist in erheblichem Maße ungewiss. Hinzu kommt, dass die Versteifung von Wirbelkörpern zwangsläufig zu einer Mehrbelastung der angrenzenden Segmente führt, was deren Verschleiß beschleunigt und Folgeerkrankungen sowie weitere Operationen nach sich ziehen kann.
Somit wird oftmals eine nicht umkehrbare Kette von Operationen und Folgeeingriffen in Gang gesetzt. Patienten sollten sich daher unbedingt vor einer Entscheidung für eine Spondylodese eine ärztliche Zweitmeinung einholen.
Weiterführende Informationen:
Rechtliche Informationen zu Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Rückenoperationen
Wirbelsäulenversteifung. Die Wirbelkörperverblockung, ist aus arzthaftungsrechtlicher Sicht außerordentlich relevant. Seit Jahren steigt die Zahl von Rückenversteifungsoperationen an. Hier sind auch wirtschaftliche Gründe denkbar: Wird bei einer Operation Material verbaut, bringt das vier Mal so viel Geld wie eine Operation ohne Schrauben. Eine Wirbelversteifung kann deshalb bis zu 10.000,- Euro kosten. Bei einer Spondylodese, auch Wirbelversteifung oder auch Wirbelfusion genannt, werden zwei oder mehr Wirbel mit Schrauben und Platten fest miteinander verbunden. Dieser unumkehrbare Eingriff bringt nur selten die erhoffte Schmerzfreiheit; es kommt durchaus vor, dass die Schmerzen noch unerträglicher sind, als vor der Operation.Vor allem bei chronischen Schmerzen sind die Erfolgsaussichten einer Versteifungsoperation sehr gering. Schmerz allein ist keine Indikation für eine Versteifungsoperation. Mehr Erfolg als eine Versteifung verspricht eine Schmerztherapie. Eine Wirbelversteifung ist eine risikoreiche, unumkehrbare Operation, die ausschließlich in Betracht kommt, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind – oder bei Unfällen. Versteifungsoperationen sind risikoreich: Verletzungen von Nerven, Schädigung des Rückenmarks, Querschnittlähmung; Lockerung, Verrutschen und der Bruch von Schrauben, Platten oder anderen implantierten Stabilisatoren, Einbrüche in benachbarte Wirbelkörper sind möglich. Darüber muss ein Patient aufgeklärt werden. Außerdem steht der zu erwartende Erfolg solcher Operationen nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Risiken. Experten gehen davon aus, dass die Quote bei 50 Prozent liegt. Nach der Rechtsprechung dürfen beschränkte Erfolgsaussichten einer Operation nicht verschwiegen werden. Der Erfolg einer Spondylodese ist in erheblichem Maße ungewiss. Die Versteifung von Wirbelkörpern führt zudem zwangsläufig zur Mehrbelastung der anliegenden Wirbelkörper. Das wiederum beschleunigt deren Verschleiß und kann Folgeerkrankungen und Folgeoperationen nach sich ziehen.
Hier wird eine unumkehrbare Kette von Operationen und Folgeoperationen und Folgefolgeoperationen in Gang gesetzt, ganz unbedingt sollten sich Patienten hier eine Zweitmeinung einholen vor einer Spondylodese.
Siehe auch: Rückenoperationen
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