Indikation

„Angezeigtsein“ einer bestimmten Behandlung (Heilanzeige). Man unterscheidet: Bei einer relativen Indikation ist die Behandlung nicht zwingend. Bei einer absoluten Indikation besteht ein zwingender medizinischer Grund für die Behandlung. Die vitale Indikation (Notfallindikation) ist ein Sonderfall der absoluten Indikation: Das Leben des Patienten ist in Gefahr, wenn die Behandlung nicht durchgeführt wird.Eine elektive (ausgewählte) Indikation ist gegeben, wenn kein zwingender medizinischer Grund für einen therapeutischen Eingriff besteht. Eine Ausnahmeindikation ist gegeben, wenn die Behandlung nur im konkreten Einzelfall angezeigt ist.

Über die Schmerzensgeld-Spezialisten

Seit über 25 Jahren vertreten wir als Fachanwälte ausschließlich Geschädigte bei schweren Personenschäden. Wir verfügen über ausgewiesene Erfahrung im Arzthaftungsrecht, bei Unfallfolgen und bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Ihr Recht steht für uns im Mittelpunkt.

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