Hinterbliebenengeld: Definition, Erklärung des Fachbegriffs und Tipps

Ab dem 22.07.2017 wird der Verlust eines Partners, Kindes oder der Eltern mit dem sogenannten Hinterbliebengeld „entschädigt.“ Das neue Gesetz gilt nur für Todesfälle ab dem 22.07.2017, nicht rückwirkend. Gemäß § 844 Abs. 3 BGB wird Ersatz geleistet „für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid“. Der Anspruch gegen den Ersatzpflichtigen besteht bei einem besonderen persönlichen Näheverhältnis, das bei Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Eltern und Kindern automatisch vermutet wird. Nichteheliche Lebensgemeinschaften müssen das Näheverhältnis zum Verstorbenen beweisen. Der Anspruch besteht nicht nur im Bereich des Arzthaftungs- oder Verkehrsrechts, sondern auch bei Arzneimittelschäden oder Schäden durch Medizinprodukte. Siehe auch: → Schmerzensgeld

Über die Schmerzensgeld-Spezialisten

Seit über 25 Jahren vertreten wir als Fachanwälte ausschließlich Geschädigte bei schweren Personenschäden. Wir verfügen über ausgewiesene Erfahrung im Arzthaftungsrecht, bei Unfallfolgen und bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Ihr Recht steht für uns im Mittelpunkt.

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