Ein Folgeschaden ist eine zukünftige Gesundheitsbeeinträchtigung, die auf einem durch einen Behandlungsfehler oder einen Verkehrsunfall verursachten Gesundheitsschaden beruht. Solche Folgeschäden können auch Jahre nach dem ursprünglichen Ereignis auftreten – selbst dann, wenn die ursprüngliche Verletzung bereits ausgeheilt ist (sogenannte Spätschäden).
Ist mit Folgeschäden zu rechnen, kann dies ein höheres Schmerzensgeld rechtfertigen.
Es ist zudem möglich, dass ein Dauerschaden (vgl. dort) vorliegt und darüber hinaus künftig weitere Folgeschäden eintreten. Dauerschaden und Folgeschaden können daher auch kumulativ bestehen.
Typische Beispiele für Folgeschäden sind: Arthrose, Gelenkersatz (z. B. Hüft- oder Knieprothese), Gelenkversteifung oder Morbus Sudeck (vgl. dort).
Das ist eine weitere Gesundheitsbeeinträchtigung in der Zukunft, die auf einem durch Behandlungsfehler oder Verkehrsunfall entstandenen Gesundheitsschaden beruht. Folgeschäden können auch Jahre später auftreten, sogar dann, wenn die ursprüngliche Verletzung ausgeheilt ist (Spätschäden).
Ist mit Folgeschäden zu rechnen, rechtfertigt sich ein höheres Schmerzensgeld.
Denkbar ist auch, dass ein Dauerschaden (siehe dort) vorliegt und zukünftig darüber hinaus mit weiteren Folgeschäden zu rechnen ist. Dauerschaden und Folgeschaden können also auch kumulativ vorliegen.
Typische Folgeschäden sind: Arthrose, Gelenkersatz (Hüft- oder Knieprothese), Gelenkversteifung oder Morbus Sudeck (siehe dort).
Über die Schmerzensgeld-Spezialisten
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