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Einrede

Was ist eine Einrede, bei der Patientenaufklärung auch Aufklärungseinrede genannt?

Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Schuldner gegenüber dem Gläubiger von seinem Recht Gebrauch machen, die Leistung zu verweigern.

Verjährte Ansprüche können nicht mehr durchgesetzt werden, wenn der Gläubiger die Einrede der Verjährung erhebt.

Verjährte Ansprüche sind nicht erloschen. Wenn der Gläubiger trotz eingetretener Verjährung zahlt, kann er den Betrag nicht zurückfordern. Verjährte Ansprüche einzuklagen ist risikoreich.

Der Gläubiger kann noch vor Gericht die Einrede der Verjährung erheben. Er darf dies sogar noch in der Berufungsinstanz. Wenn das geschieht, ist der Prozess verloren.

Sie haben weitere Fragen zur Verjährung?

Sollten Sie eine weitere Frage zur Verjährung und ihren Fristen haben, nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit unserer Kanzlei auf oder rufen Sie uns einfach an!

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