Fehlen oder Verlust des Geruchssinns. Der Riechverlust ist eine schwere Lebensbeeinträchtigung mit psychischen Einbußen, die ein Schmerzensgeld rechtfertigt, wenn sie auf einem Behandlungsfehler oder Unfall beruht. Für den Geschmack von Speisen und Getränken ist zum überwiegenden Teil der Geruchssinn entscheidend, also fehlt auch dieser. Das ist nicht nur eine Beeinträchtigung, sondern auch gefährlich (verdorbene Speisen werden nicht erkannt).
Über die Schmerzensgeld-Spezialisten
Seit über 25 Jahren vertreten wir als Fachanwälte ausschließlich Geschädigte bei schweren Personenschäden. Wir verfügen über ausgewiesene Erfahrung im Arzthaftungsrecht, bei Unfallfolgen und bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Ihr Recht steht für uns im Mittelpunkt.
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