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Fachanwälte

für Medizin- und Verkehrsrecht

Arbeitsunfall: nur in Ausnahmefällen Schmerzensgeld ...

Was genau ist ein Arbeitsunfall und wie ist die rechtliche Lage?

Bei Arbeitsunfällen besteht nur in Ausnahmefällen ein Schmerzensgeldanspruch.

Das Gesetz sieht vor, dass bei einem Arbeitsunfall nur bei vorsätzlichem Handeln gehaftet wird.

Vorsatz liegt vor, wenn die Verletzung gewollt und gebilligt war. Durch diese Regelung soll der „Betriebsfrieden“ gewahrt werden (§§ 104, 105 SGB VII). Arbeitnehmer haben nach Arbeitsunfällen meistens keinen Anspruch darauf, vom Arbeitgeber oder von dem den Schaden verursachenden Arbeitskollegen Schmerzensgeld zu erhalten, wenn sie verletzt worden sind.

Schmerzensgeld gibt es aber bei Scherzen, Spielereien oder Schlägereien. Diese gehören zum privaten Bereich und nicht zur Arbeit. Es kann sich also lohnen, auch bei Arbeitsunfällen, von einem Spezialisten prüfen zu lassen, ob der Anspruch auf Schmerzensgeld tatsächlich ausgeschlossen ist.

Liegt hingegen ein Wegeunfall vor, ist die Chance, Schmerzensgeld zu erhalten, wesentlich höher.

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