Archiv: Glossar

Selbstbestimmungsrecht

Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten umfasst das Recht, umfassend aufgeklärt oder nicht aufgeklärt zu werden und jeder medikamentösen, operativen oder sonstigen Behandlungsmaßnahme zuzustimmen oder sie abzulehnen. Der Patient selbst muss nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wahrung seines Selbstbestimmungsrechts durch die gebotene vollständige ärztliche Belehrung (Aufklärung) in die Lage

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Sepsis

Blutvergiftung. Diese kann auch durch multiresistente Krankenhauskeime (etwa: MRSA) ausgelöst werden, dann sind zusätzliche Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen in klinischen Einrichtungen erforderlich gemäß Infektionsschutzgesetz.

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