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Schlagwort: Hirnschaden

Beweislastumkehr

Das Krankenhaus haftet für bei der Geburt erlittene Schäden des Kindes, die auf fehlerhaften Befunden beruhen, die ein notdürftig mit Heftpflaster geflicktes CTG geliefert hat

Die Geburt ist ein sehr schadensträchtiger Vorgang. Wenn Schäden eintreten, dann sind sie sehr groß. Zur Überwachung des Geburtsvorgangs ist das wichtigste Gerät das CTG (Kardiotokograph). Es misst die Wehen der Mutter und den Herzschlag des Kindes und zeichnet sie gemeinsam auf. Unvollständige Befunde durch notdürftige Reparatur mit Heftpflaster Dieser

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