Heilmittel

Bei Heilmitteln handelt es sich beispielsweise um Massagen, medizinische Bäder, Krankengymnastik oder Ergotherapie. Die Heilmittel müssen vom Arzt verordnet werden. Außerdem müssen die Heilmittel medizinisch notwendig sein. Das ist der Fall, wenn sie eine Krankheit oder die mit ihr verbundenen Beschwerden lindern; eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit zu einer Krankheit führen könnte, beseitigen oder Pflegebedürftigkeit vermeiden oder mindern. Siehe auch: Arzneimittel und Hilfsmittel.

Über die Schmerzensgeld-Spezialisten

Seit über 25 Jahren vertreten wir als Fachanwälte ausschließlich Geschädigte bei schweren Personenschäden. Wir verfügen über ausgewiesene Erfahrung im Arzthaftungsrecht, bei Unfallfolgen und bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Ihr Recht steht für uns im Mittelpunkt.

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Fachanwälte Dr. Wambach und Walter: die Schmerzensgeld-Spezialisten
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