Geburtszange

Bei der Zangengeburt wird der Kopf des Kindes aus der Scheide herausgezogen. Sie ist gegenüber der Vakuumextraktion vorzuziehen, die Anwendung erfordert jedoch Geschick und Erfahrung. Mutter und Kind können bei der Zangengeburt verletzt werden. Aus arzthaftungsrechtlicher Sicht muss immer geprüft werden, ob nicht der Kaiserschnitt (Sectio) die bessere Alternative gewesen wäre. Die Zahl der Z. ist rückläufig.

Über die Schmerzensgeld-Spezialisten

Seit über 25 Jahren vertreten wir als Fachanwälte ausschließlich Geschädigte bei schweren Personenschäden. Wir verfügen über ausgewiesene Erfahrung im Arzthaftungsrecht, bei Unfallfolgen und bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Ihr Recht steht für uns im Mittelpunkt.

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