chronifiziert

bezeichnet den Übergang von der vorübergehenden zum dauerhaften (chronischen) Vorhandensein einer Erkrankung oder eines Symptoms, insbesondere von Schmerzen. Mit der Diagnose „chronisch“ wird gleichzeitig die nicht mehr wahrscheinliche Heilbarkeit zugestanden. Die C. ist damit gleichbedeutend mit dem Verlust der Aussicht auf Heilung. Es bleibt für den Patienten nur noch die Hoffnung auf Linderung der Beschwerden oder auf neue Behandlungsmethoden/ Medikamente. Eine chronische Folgeerkrankung führt als dauerhafte Lebensbeeinträchtigung zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes, wenn sie auf einen Behandlungsfehler oder Verkehrsunfall zurückzuführen ist.

Über die Schmerzensgeld-Spezialisten

Seit über 25 Jahren vertreten wir als Fachanwälte ausschließlich Geschädigte bei schweren Personenschäden. Wir verfügen über ausgewiesene Erfahrung im Arzthaftungsrecht, bei Unfallfolgen und bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Ihr Recht steht für uns im Mittelpunkt.

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Fachanwälte Dr. Wambach und Walter: die Schmerzensgeld-Spezialisten

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