Schädel-Hirn-Trauma 2. Grades

Contusio cerebri (= Gehirnprellung). Kein Durchbruch der Gehirnhaut. Die Spätfolgen sind von der Lokalisation der Hirnverletzung abhängig.

Über die Schmerzensgeld-Spezialisten

Seit über 25 Jahren vertreten wir als Fachanwälte ausschließlich Geschädigte bei schweren Personenschäden. Wir verfügen über ausgewiesene Erfahrung im Arzthaftungsrecht, bei Unfallfolgen und bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Ihr Recht steht für uns im Mittelpunkt.

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