Personengroßschaden

Personengroßschäden sind solche Personenschäden, bei denen aufgrund der Verletzungen (Verkehrsunfall/ Behandlungsfehler) hohe Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können: SchmerzensgeldHaushaltsführungsschadenErwerbsschaden und Vermehrte Bedürfnisse (etwa: Pflegekosten oder behindertengerechte Hausumbau). Große Personenschäden resultieren etwa aus Fehlern bei der Geburtsleitung (Geburtsschäden), QuerschnittlähmungenSchädel-Hirn-TraumaPolytrauma (schwerste Mehrfachverletzungen), oder Rückenoperationen.

Über die Schmerzensgeld-Spezialisten

Seit über 25 Jahren vertreten wir als Fachanwälte ausschließlich Geschädigte bei schweren Personenschäden. Wir verfügen über ausgewiesene Erfahrung im Arzthaftungsrecht, bei Unfallfolgen und bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Ihr Recht steht für uns im Mittelpunkt.

Mehr erfahren:

Fachanwälte Dr. Wambach und Walter: die Schmerzensgeld-Spezialisten

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