kausal

ursächlich

Die Kausalität ist ein Hauptproblem des Arzthaftungsrechts. Der geschädigte Patient muss nämlich nicht nur den Behandlungsfehler beweisen, sondern darüber hinaus, dass der Fehler ursächlich (kausal) für seinen Gesundheitsschaden ist.

Nur bei groben (besonders schweren) Behandlungsfehlern kehrt sich diese Beweislast zugunsten des Patienten um, § 630h Abs. 5 BGB.

Über die Schmerzensgeld-Spezialisten

Seit über 25 Jahren vertreten wir als Fachanwälte ausschließlich Geschädigte bei schweren Personenschäden. Wir verfügen über ausgewiesene Erfahrung im Arzthaftungsrecht, bei Unfallfolgen und bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Ihr Recht steht für uns im Mittelpunkt.

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Fachanwälte Dr. Wambach und Walter: die Schmerzensgeld-Spezialisten
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