Herzinfarkt

Viele Patienten versterben vor Erreichen der Klinik. Ein Infarktpatient darf auf keinen Fall aufstehen oder zu Fuß in die Klinik gehen. Der Transport in die Klinik muss unter notärztlicher Begleitung erfolgen.

Über die Schmerzensgeld-Spezialisten

Seit über 25 Jahren vertreten wir als Fachanwälte ausschließlich Geschädigte bei schweren Personenschäden. Wir verfügen über ausgewiesene Erfahrung im Arzthaftungsrecht, bei Unfallfolgen und bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Ihr Recht steht für uns im Mittelpunkt.

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Fachanwälte Dr. Wambach und Walter: die Schmerzensgeld-Spezialisten

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