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Haushaltsführungsschaden: Definition, Erklärung des Fachbegriffs und Tipps

Unter der Haushaltsführung sind jegliche Arbeiten im Haushalt zu verstehen: Einkaufen, Zubereiten der Mahlzeiten, Spülen und Säubern des Geschirrs, Reinigen und Aufräumen der Wohnung, Waschen und Instandhalten der Wäsche, Gartenarbeiten, Schriftverkehr sowie Verhandlungen mit Behörden und Versicherungen, um nur das Wichtigste zu nennen. Der verletzungsbedingte (sei es durch Unfall oder einen Behandlungsfehler) dauernde oder zeitweise Verlust der Fähigkeit, weiterhin vollständig oder teilweise Hausarbeiten zu verrichten, ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Ersatzfähiger Schaden. Der Schaden ist messbar an der Entlohnung, die an eine Hilfskraft gezahlt wird oder gezahlt werden müsste. Das Ausmaß des Schadens misst sich am Zeitaufwand und der Größe und Ausstattung des Haushalts, außerdem ist der Lauf der Genesung zu berücksichtigen. Deshalb muss meist eine Differenzierung nach Zeitabschnitten vorgenommen werden. Die Höhe des Schadens kann geschätzt werden; dafür steht in der Praxis ein umfassendes und komplexes Tabellenwerk zur Verfügung. Siehe auch: Erwerbsschaden, → Schadenersatz.

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