Bypass

Ein B. ist jegliche operativ erstellte Überbrückung eines kranken Gefäßes. Dabei wird eine neue Verbindung zwischen Anfang und Ende einer Engstelle hergestellt. Als Bypassoperation bezeichnet man umgangssprachlich die Operation am Herzen, bei der verengte oder verschlossene Herzkranzgefäße überbrückt werden, um die Blutversorgung des Herzmuskels wiederherzustellen.

Über die Schmerzensgeld-Spezialisten

Seit über 25 Jahren vertreten wir als Fachanwälte ausschließlich Geschädigte bei schweren Personenschäden. Wir verfügen über ausgewiesene Erfahrung im Arzthaftungsrecht, bei Unfallfolgen und bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Ihr Recht steht für uns im Mittelpunkt.

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