aut idem

„oder ein Gleiches“: Wenn der Arzt „aut idem“ auf dem Rezept vermerkt, darf der Apotheker ein gleichwertiges Präparat aushändigen. Das Ersetzen des verordneten Arzneimittels durch ein wirkstoffgleiches, meist günstigeres Mittel, dient der Kostenersparnis.

Über die Schmerzensgeld-Spezialisten

Seit über 25 Jahren vertreten wir als Fachanwälte ausschließlich Geschädigte bei schweren Personenschäden. Wir verfügen über ausgewiesene Erfahrung im Arzthaftungsrecht, bei Unfallfolgen und bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Ihr Recht steht für uns im Mittelpunkt.

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Fachanwälte Dr. Wambach und Walter: die Schmerzensgeld-Spezialisten

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