Ansprüche bei Schädel-Hirn-Trauma
Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch bei Schädel-Hirn-Trauma
Wir als Fachanwälte für Medizinrecht und Verkehrsrecht sind Spezialisten im Bereich Personenschaden und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen.
Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung durchsetzen
Mandaten, die ein Schädel-Hirn-Trauma (Abkürzung: SHT) erlitten haben, machen nach außen hin oft einen normalen Eindruck. Versicherungen gehen da nicht in die Tiefe und sehen nur den vermeintlich „guten“ Zustand des Patienten.
Die Verletzung kommt relativ häufig vor, zirka 250.000 Menschen pro Jahr sind in Deutschland davon betroffen.
Ursache von Verkehrsunfällen
Mittelschwere und schwere Schädelhirntraumen
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Themenübersicht
Was ist ein Schädelhirntrauma?
Trauma bedeutet Verletzung. Die Verletzung des Schädels ist zweitrangig; sehr gefährlich ist für den Menschen als hochentwickeltes Lebewesen die Verletzung des Gehirns.
Man unterscheidet beim Schädel-Hirn-Trauma drei Schweregrade. Je schwerer der Grad, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass bleibende Schäden auftreten.
- Gehirnerschütterung (Commotio cerebri): Das Schädelhirntrauma 1 Grades ist nur eine leichte Hirnverletzung mit nur vorübergehender Funktionsstörung des Gehirns, meist ohne Folgeschäden. Als Symptome treten oft Erbrechen, Ohnmacht und Schwindel auf.
Bei Kindern besteht schon bei leichteren Gehirnverletzungen (auch schon bei Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades) ein Risiko. Zunächst Erscheinen die Verletzungen oftmals ausgeheilt, dann aber, beispielsweise während der Umformungsphase des Gehirns in der Pubertät, treten plötzlich Verletzungsfolgen hervor.
- Gehirnprellung (Contusio cerebri): Beim zweiten Grad kann nach einer längeren Bewusstlosigkeit als beim ersten Grad ein Gedächtnisverlust auftreten, also eine Gedächtnislücke über einen Tag hinaus.
Eventuelle Spätfolgen sind davon abhängig, welcher Teil des Gehirns betroffen ist.
- Gehirnquetschung (Compressio cerebri): Bei der Verletzung dritten Grades sind dauerhafte Schäden wahrscheinlich, aber nicht zwingend. Es ist möglich, dass gar keine Schäden zurückbleiben, möglich ist aber auch, dass der Betroffene zum Schwerstpflegefall wird oder sogar in ein Wachkoma (apallisches Syndrom) fällt und damit eventuell für das gesamte restliche Leben gar nicht mehr ansprechbar ist (schwerste mögliche Schädigung eines Menschen).
Die Einklemmung des Gehirns durch Blutungen, Ödeme oder ähnliche Vorgänge kann zu einem Druckanstieg führen. Die Folge ist meist ein lang andauerndes Koma. Zur Druckentlastung kann eine Bohrung in den Schädel oder eine vorübergehende Entfernung eines Teils der Schädeldecke notwendig sein (Trepanation).
Das Problem des schädlichen Druckanstiegs, durch den das Gehirn gequetscht wird, war schon unseren Vorfahren bekannt. Schädelbohrungen zur Druckentlastung sind seit 14 Tausend Jahren vorgenommen worden.
Man unterscheidet zusätzlich das geschlossene Schädel-Hirn-Trauma und das offene. Beim geschlossenen ist die Hirnhaut unverletzt. Bei einem offenen ist die Hirnhaut (Dura) verletzt und es kann Hirnwasser (Liquor) austreten. Das Infektionsrisiko steigt dadurch beträchtlich an.
Ganz schwere Fälle, in denen der Verletzte durch einen weitgehenden Verlust der Persönlichkeit oder Fortfall der Empfindungsfähigkeit getroffen worden ist, verlangen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine eigenständige Bewertung dessen, was als Schmerzensgeld angemessen sein kann, um der zentralen Bedeutung dieser Einbußen durch die Zerstörung der Persönlichkeit für die Person gerecht zu werden.
Je nach Schwere des Falls sind von den Gerichten für die Folgen solcher schweren Hirnverletzten zwischen 100.000,- und 750.000,- Euro ausgeurteilt worden. Entscheidend sind die individuellen Beeinträchtigungen sowie eine Vielzahl weiterer Faktoren. Auch der Verschuldensgrad des Schädigers (leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz) kann bei der Höhe eine Rolle spielen. Ein Blick in eine Schmerzensgeldtabelle kann Orientierung bieten, reicht aber keinesfalls aus.
Sehen Sie zur Höhe des Ersatzanspruches auch unsere Seite Schmerzensgeld sowie vor allem unsere Schmerzensgeldtabelle, Rubrik „Schädel-Hirn-Trauma“.
Für Schädelhirntrauma 1. Grades oder leichtere Fälle 2. Grades kann sich das Schmerzensgeld auch nur im vierstelligen oder unteren fünfstelligen Euro Bereich bewegen. Pauschale Aussagen verbieten sich hier, es kommt immer auf den individuellen Einzelfall, die konkreten Schmerzen, Lebensbeeinträchtigungen, Dauerschäden und Folgerisiken an.
Welcher Schadensersatz kommt noch in Betracht?
Neben den immateriellen Schadensersatz (Schmerzensgeld § 253 BGB), gibt es noch den materiellen Schadensersatz. Bei Personenschäden kommen in Betracht: Erwerbsschaden / Einkommensschaden, Haushaltsführungsschaden und vermehrte Bedürfnisse).
Neben unseren Spezialseiten zu jedem dieser Schadensposten, haben wir auch zu all diesen Themen jeweils ein Erklärvideo.
Die Ansprüche auf materiellen Schadensersatz bei schweren Schädel-Hirn-Traumata bewegen sich im sechs- bis siebenstelligen Euro Bereich.
Ein Beispiel soll das verdeutlichen:
Eine dreißigjährige Frau, die im Berufsleben stand und ihren Haushalt führte, wird bei einem Verkehrsunfall verletzt und erleidet ein Schädelhirntrauma. Sie hat Sprachstörungen, kann sich nicht mehr konzentrieren, ist sehr schnell erschöpft. Sie kann nicht mehr arbeiten, den Haushalt nicht mehr führen und wird depressiv.
Sie erhält zum Ausgleich dieser Lebensbeeinträchtigungen einen immateriellen Ersatz (Schmerzensgeld) in Höhe von 170.000,- Euro.
Eine dreißigjährige Geschädigte hat statistisch noch mehr als 53 Jahre zu leben, was 640 Monaten entspricht.
Der Haushaltsführungsschaden beträgt monatlich 900,- Euro. Der lebenslange Schadensersatz für die Beeinträchtigung im Haushalt beläuft sich dann schon auf 576.000,- Euro.
Der Ersatz des Verdienstausfalls (zu erwartender Verdienst gegengerechnet mit Sozialleistungen) in Höhe von 1.600,- Euro monatlich bis zum Rentenalter (444 Monate) ergibt 710.400,- Euro.
Darüber hinaus hat sie Anspruch auf den Ersatz ihrer vermehrten Bedürfnisse, also die Aufwendungen, die sie ohne den Unfall nicht gehabt hätte (etwa: krankengymnastische Übungen, Logopäde, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel, Begleitperson, Fahren zum Arzt). Rechnet man hier bloß einmal sehr moderat mit Kosten von 100,- Euro im Monat summieren sich diese lebenslang zu 64.000,- Euro auf.
Im Laufe ihres Lebens erhält die Geschädigte also mindestens 1.520.000,- an Ausgleichszahlungen.
Wird dieser Betrag kapitalisiert, verringert er sich, dafür erhält ihn die Geschädigte sogleich und kann sich damit (möglicherweise mit Hilfe der Familie) noch eine Zukunft aufbauen.
Wie kann man die Schäden geltend machen, wie beantragt man die Ersatzleistungen?
Insbesondere bei schweren Fällen sollten die Ansprüche keinesfalls ohne Anwalt geltend gemacht werden. Der Spezialist wird mit der Gegenseite umfangreich verhandeln, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Sollte dies scheitern, bleibt nur der Gang zu Gericht. In den allermeisten Fällen ist eine Klage, das heißt eine gerichtliche Geltendmachung, bei uns nicht erforderlich. Die absolut überwiegende Zahl der Fälle werden erfolgreich ohne den Richter abgeschlossen, in den direkten Verhandlungen mit der Gegenseite. Die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwaltes werden in der Höhe des anerkannten Betrages oder soweit die Gegenseite bei Gericht verliert, vom Schädiger oder dessen Versicherung übernommen.
Hohes Schmerzensgeld – aber wie? In diesem Video erklären wir Ihnen den prinzipiellen Ablauf.
Was muss der Rechtsanwalt bei Schädel-Hirn-Traumata besonders beachten?
Beeinträchtigungen des Gehirns (hirnorganische Schädigungen) sind oftmals zunächst schwer erkennbar. Hinzu kommt, das noch Jahre nach dem eigentlichen Trauma sich Folgeschäden wie zum Beispiel Epilepsie, Lähmungen und Persönlichkeitsstörungen etc. einstellen können.
Das birgt die Gefahr, dass Ansprüche zu früh und zu gering abgefunden werden und dass etwaige zukünftige Ansprüche nicht ausreichend gesichert werden im Rahmen von gerichtlichen oder außergerichtlichen Abfindungserklärungen oder bei der klageweisen Geltendmachung vor Gericht.
Das ist ein Hauptproblem, da es meist schwer oder unmöglich ist, nach einer außergerichtlichen Abfindung oder nach Beendigung eines Prozesses Nachforderungen zu stellen.
Auch aus diesem Grunde sollte so früh wie möglich durch Neurologen und Neuropsychologen eine gutachterliche Abklärung stattfinden.
Was muss sofort nach einem Schädelhirntrauma aufgrund Unfalls medizinisch veranlasst werden?
Schädel-Hirn-Traumata sind für den größten Anteil der Todesfälle bei Verkehrsunfällen verantwortlich.
Die Überlebenschance der Betroffenen hängt maßgeblich von der Zeit und Qualität der Erstversorgung ab. Innerhalb einer Stunde („golden hour“) sollte der Patient in eine Spezialklinik verlegt werden, wo das besondere Augenmerk der Entwicklung des Hirndrucks gilt.
Bei einer unfallbedingten Zunahme des Hirnvolumens von mehr als sechs Prozent steigt der Hirndruck an. Kann er medikamentös nicht in den Griff bekommen werden, müssen Schädeldecke und Hirnhaut des Patienten geöffnet werden (Trepanation). Nachdem der Hirndruck zurückgegangen ist, wird der Defekt geschlossen.
Habe ich bei einem Schädelhirntrauma einen Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch?
Grundsätzlich gilt: Sofern ein Dritter (z.B. anderer Verkehrsteilnehmer, Arzt, Klinik) verantwortlich für die Verletzung ist, haben Sie einen Anspruch gegen diesen Schädiger, oftmals steht hinter diesem eine Haftpflichtversicherung, die zahlt. Im Bereich des Autounfalls bzw. Unfalls mit Kraftfahrzeugen besteht meist eine Pflichtversicherung und damit ein Anspruch direkt gegen die Versicherung.
Vertiefend verweisen wir auf unsere Spezialseiten „Unfall“ und vor allem „Verkehrsunfall“.
Sofern ein Arztfehler bzw. Behandlungsfehler zu dem Schädel-Hirn-Trauma geführt hat oder dieses nicht entsprechend den Facharztstandards behandelt wurde, können auch Ansprüche gegenüber dem Arzt und/oder der betreffenden Klinik bestehen.
Lesen sie hierzu bitte unsere Seite „Arzthaftungsrecht“.
Wir hoch ist der Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Schädel-Hirn Trauma?
Das schwere Schädel-Hirn-Trauma begünstigt die Entstehung vielfältiger Komplikationen, die zu dauerhaften Beeinträchtigungen kognitiver Leistungen und hirnorganischen Störungen führen können: Denken, Fühlen, Riechen, Schmecken, Wahrnehmen, Urteilen, Wollen und Handeln können eingeschränkt sein.
Folgeschäden (auch als Dauerschäden) können sein: Sehstörungen, Sprachstörungen, Schluckstörungen, Wahrnehmungsstörungen, Epilepsie, Lähmungen, Spastiken, Störungen der Feinmotorik und Persönlichkeitsstörungen.
Ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zieht also zum Ausgleich der schwerwiegenden Lebensbeeinträchtigungen ein hohes Schmerzensgeld nach sich.
Fazit
Insbesondere bei schweren Verletzungen des Gehirns können hohe Schmerzensgelder und Schadensersatzleistungen in Betracht kommen, entscheidend sind jedoch der Schweregrad des Traumas und die individuellen Beeinträchtigungen.
Gerade aufgrund der für Dritte oft schwer erkennbaren Symptome und der drohendenden Spätfolgen, bedarf es der Begleitung hoch spezialisierter Rechtsanwälte und frühzeitiger Abklärung durch Sachverständige.
Rufen Sie uns unverbindlich an! Wir besprechen mit Ihnen die Situation und geben Ihnen eine grobe Einschätzung.
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